Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

177 sondern nur in das Inventar einzutragen. Auch muss mit der Veräußerung der Mei- erschaften zugewartet werden bis nach durchgeführter Robotabolition. Die Stifte haben zur Führung von Monatsrechnungen Formularien zu empfangen". Die Inventierung wurde den drei Stiften aufgetragen. Bis das Ergebnis ihrer Ar- beit vorliegen wird, wenden wir uns noch zu einem Überblick über die sonstigen Ereignisse und Drangsale der Stifte und Klöster im Verlauf des Jahres 1784. Wie ernst gemeint die Gleichstellung der in Selbstadministration gesetzten Stifte mit aufgehobenen war, das wurde offenbar durch die kaiserliche Entschlie- ßung den neu errichteten Bistümern eine Realdotation zu geben. Der Gedanke war der beste: eine Realdotation eine wirkliche Gründung des Bistums, wirtschaftlich für den Religionsfond und von größtem Vorteil für den Staat, der jenen als seinen Fond betrachtete; der Fond, der Staat gewann damit gar billige Administratoren und umso bessere, als diesen selbst am meisten gelegen sein musste an der Meli- oration der Güter. Den Stiften aber wurde die Realdotation des Bistums eine ungeheure Gefahr, manchen Vernichtung. Nach Hofdekret vom 24. September 1784 sollten den Bistümern und Kapiteln statt des aus dem Religionsfond verwilligten jährlichen Unterhaltes Herrschaften und Güter der aufgehobenen Stifte und Klöster und jener, die noch aufgehoben würden, überlassen werden nach einer zu treffenden Auswahl und nach einer mit- tels einer zehnjährigen Erträgnis zu bestimmenden billigen Schätzung. Der ernannte, aber noch nicht präkonisierte Bischof von Linz verlangte zuver- lässige Kenntnis der Beschaffenheit dieser Herrschaften und ihrer Erträgnisse. Die Buchhalterei schlug als Dotationsgüter vor die Stifte St. Florian und Mondsee, (die aufgehobenen) Gleink und Baumgartenberg. Mit Verständigung von diesem Vor- schlag trug die Regierung dem Bischof und Domkapitel den Ausweis über die jähr- lichen Erfordernisse auf (Linz 28. Dezember 1784). 45. Enteignungen. Die Stifte waren grundsätzlich expropriiert: offen und entschieden war es ausge- sprochen Vonseiten der Staatsgewalt. Kein flammender Protest erwiderte Vonseiten der Stifte, kein Ruf ums große heilige Recht erhob sich, um aus dem verletzten Rechtsgefühl von Tausenden heraus die Stimmen zu erwecken und zu vereinen in einen überwältigenden Widerspruch gegen ein gemachtes Recht, für das, was Recht ist! das Rechtsgefühl war mehr als verletzt, es war abgestumpft allenthalben, es war verdoktert, es war in Lethargie versunken und somit das Forum verschüttet, an wel- ches die Berufung aufs Recht hätte gerichtet werden können. Hätte dies Forum ver- schüttet werden können, wenn es nicht zuvor gesunken wäre? und durch wessen Schuld? sicher nicht durch die eines Einzigen! Es war nicht gerade erhaben und ruhmwürdig, aber es war praktisch und klug, dass die Prälaten sich eines großen heldenmütigen, einmütigen Kampfes um das gute Recht enthielten, eines Kampfes, in dem sie schnell den Kürzeren gezogen hät- ten, und dass sie es vorzogen kleine Vorteile zu ziehen oder vielmehr zu erhalten, so

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