Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

179 die schnelle Vereinbarung über das Gleinker Haus in Abwesenheit des Feldmarschal- leutnants. Eybel trägt an die ganze Sache an den Hof zu bringen mit der Bitte, durch den einsichtsvollen Hofkriegsrat und den vor seine Einsicht und Moderation ebenso be- kannten Fürsten Karl v. Liechtenstein, welcher hierin der eigentliche Kommandierende sei, das Nötige an den Feldmarschallleutnant zu verfügen (Linz 11. Oktober 1784). Und das alles, alles wegen eines pensionierten Offiziers, von dem Eybel meint, dass der Greis schließlich so herausgehen könne, wie er hineingegangen ist! Der Hof blieb verschont mit diesem Bericht, denn der Domdechant konnte am 23. Oktober anzeigen, dass der „Major" schon in den nächsten Tagen ausziehen werde, nur möge auch der Stiftshausmeister die zu ebener Erde gelegenen Zimmer räumen für die Dienstleute des Domdechants. Als aber diese Domestiken verlangten, dass der im 2. Stock wohnende Buchhaltereioffizier König, „eine hier ebenfalls notwendige Per- son", binnen zweimal 24 Stunden das kleine Speisebehältnis zu ebener Erde räume, und Eybel meinte, allenfalls müsse der ganze 2. Stock für die Geistlichkeit geräumt werden, da glaubte die Buchhalterei, so ganz ohne weiters dürften doch die Leute des Stiftes (die Hausmeisterleute) nicht entfernt werden, das Stift habe ja immerhin noch die Administration seines Hauses. Der Administrator des Stiftes Mondsee erklärte, dass, wenn auch kein Absteig- quartier für ihn im Lambacher Stiftshaus hergestellt werde, er niemals den geringsten Anstand nehmen würde dem Herrn Domdechant alle Bequemlichkeit zu verschaf- fen. 34 Nach Eybels Worten „abermal eine Erklärung, die dem Abte zu Garsten zum Bei- spiel dienen kann". Abermal? Freilich, denn ein auffallend gutes Beispiel hatte der Prälat von Krems- münster gegeben, worüber an sämtliche Prälaten eine Regierungsnote dd. 18. Okto- ber 1784 hinausgegeben zu werden verdiente folgenden Inhalts: „Da edelmütige Handlungen stets den Menschenfreund, Bürger und Christen aus- zeichnen, so lässt sich nicht mit Stillschweigen umgehen, dass der Herr Abt zu Krems- münster nicht nur sein in der hiesigen Vorstadt befindliches Haus zur Bischofresidenz überlassen, sondern auch das Stift Baumgartenberger'sche Haus als eine Schuld über- nehmen und selbes zur hierortigen Bibliothek und Museo physico verwenden musste. Ungeachtet dem hat derselbe bei erhaltener Nachricht, dass der Herr Domkustos von Urbain einer Wohnung wegen in Verlegenheit sei, auch sein Haus in der Stadt ohne das mindeste Zutun der Stelle aus ganz eigenem Antriebe für gedachten Herrn wohn- bar gemacht. Da nun erwähnter Herr Abt teils für sich, teils für die Beamten seiner zahlreichen Herrschaften und seines sehr beträchtlichen Kreditwesens unstreitig auf eine geräumige Wohnung Anspruch machen könnte, so verrät diese Handlung in der Tat eine Denkungsart, welche sich nur bei einem wahren Geistlichen, bei einem Ver- ehrer seines neuen Ordinariates und bei einem würdigen Landstande suchen lässt. 34 Der Domdechant zahlte für den 1. Stock und die Zimmer zu ebener Erde (wohl auch die Stallungen) und den nicht beträchtlichen Garten jährlich 150 fl.

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