Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

138 sollten, sowie zur Ernennung eines Generalvikars wurden vom Bischof Vorschläge erwartet, zugleich aber diesem der Fingerzeig gegeben auf den Dechant zu Stocke- rau Anton v. Finetti, auf den Pfarrer von Laxenburg Johann v. Sutter und den von Hütteldorf Anton Schwarzbach. Unter dem 27. Jänner 1784 erfolgte die definitive Ernennung des Finetti zum. Generalvikar, des Linzer Dechants und Stadtpfarrers Michael v. Posch zum Dom- propst unter Beibehaltung der Stadtpfarre und ohne weiteres Einkommen, des Jo- hann Reff zum Domdechant mit jährlich 1200 fl., des Ignaz Urbain zum Domkustos mit jährlich 1200 fl., des Schwarzbach und Sutter zu canonicis mit jährlich 1000 fl. Die letzte Kanonikatstelle wurde später dem Pfarrer zu Gunskirchen Josef Treml verliehen. Unter dem 29. Jänner 1784 wurde angeordnet, dass das große, dem Stift Kremsmünster nicht notwendige Haus in der Herrenstraße für den künftigen Herrn Bischof zur Residenz und zur Unterbringung der Domherren gewidmet sein solle. Der Kaiser gewärtigte die Vorlage von Rissen und Kostenvorschlägen. Die Regierung findet den 1. Stock hinlänglich geräumig für die Bischofswoh- nung, und die Kanzleien samt einem Konsistorialsaal und einer bischöflichen Ka- pelle. Der 2. Stock aber sei sehr bequem für die Domherren; jeder erhalte 4 Zim- mer, Vorhaus und Kuchl. Zu ober der Erde könne der ganze Trakt für die bischöfli- che Kuchl, die Offizierskuchl und die Wohnungen der Domestiken samt Stallungen und Wagenschupfen leicht hergestellt werden. Der Bischof aber verwahrte sich unter dem 1. März 1784 gegen die Einquartie- rung der Domherren auch aus Rücksicht auf diese, da sie nicht so weit entfernt vom Dom wohnen sollten; übrigens müsste es ihm auch lästigfallen, nicht Herr in seinem Haus zu sein, er wäre damit gegen andere Bischöfe benachteiligt. Über Bitte des Bischofs dd. 7. Mai 1784 wurde ihm zugestanden, die bei der Kathedralkirche mangelnden Paramente aus den aufgehobenen Manns- und Frau- enklöstern zu wählen. Von allgemeiner Bedeutung war eine Entschließung des Kaisers dd. Wien. 9. Februar 1784, dass die Chor- oder Kollegiatstifte, dann die Praebendarii und Praesentiarii, da sie weder der Seelsorge obliegen, noch einem Ordinario mit ih- rem Rat dienen, künftig alle zur ordentlichen Seelsorge angewendet werden sollen derart, dass sie entweder lediglich in Kuratbenefizien umgeändert, oder zur Dotie- rung der neuen Pfarren gebraucht werden. Der Propst des Kollegiatstiftes Spital musste Kenntnis bekommen haben von der drohenden Gefahr. Er beeilte sich unter dem 25. Februar anzuzeigen, dass er die „Vereinigung aus Liebe des Nächsten" im Garstner Tal eingeführt habe, es sei schon ein Fond vorhanden in den für hilflose Kranke, zu unentgeltlicher Unterrich- tung der Kinder und zur Steuer der Armut gemachten Stiftungen; er, Propst, wolle zu dieser Stiftung aus seinem Patrimonio einen namhaften Beitrag machen. Auch eine Wollspinn-Faktorei solle errichtet werden, zu welcher die k. k. Fabriksdirek- tion sich ganz geneigt finden ließe; das Stiftshaus in Windischgarsten solle zu ei- nem allgemeinen öffentlichen Arbeitshaus verwendet werden.

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