Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

136 Der Kaiser hatte dem Bischof ein jährliches Unterhaltsquantum von 12.000 fl. aus den klaren Einkünften, welche ehedessen das Bistum Passau aus dem Erzher- zogtum Österreich bezogen hatte, auszumessen geruht, welches dem Bischof vom Tag der geschehenen Nominierung, nämlich vom 16. März 1783 an bei der k. k. Passauischen Güteradministration angewiesen wurde, in quartaligen ratis gegen Quittung zu beheben. Zugleich wurde sechs Domherren, welche der Kaiser erst benennen werde, vom Tag ihrer Ernennung an jedem ein Gehalt von jährlich 1000 fl. und für den Herrn Vicarium generalem ein Gehalt per 3000 fl. bewilligt, gleichfalls anzuweisen bei besagter Güteradministration (Wien 13. November 1783). Für die Regierung handelte es sich bei der Linzer Pfarrregulierung auch um die Unterbringung des Bischofs und der Domherren, sowie um die Bestimmung einer Kathedrale. Die Regierung stellt vor: Wenn der Landeschef seine Wohnung im Kremsmüns- terer Haus (in der Herrenstraße) räumen muss, so hat man für den Bischof und seine Kanzlei und einige Geistliche Raum genug; nur einige Domherren müssen dann in Privathäusern untergebracht werden, bis für die Bibliothek und das Mu- seum (aus dem erwähnten Kremsmünsterer Haus) ein anderer Aufstellungsort ausfindig gemacht sein wird. Zu letzterem wäre geeignet das Kremsmünsterer Haus in der (Alt-) Stadt oder der zweite Stock des Wilheringer Stiftshauses, zum Quartier für die Domherren das Garstner Stiftshaus. Sollte aber der Kaiser wollen, dass dem Stift Kremsmünster das Vorstadthaus für Bibliothek und Museum frei bleibe oder etwa gar zur Schule verwendet werde, so müssten für die Domherren die Wohnungen in den Häusern der Stifte Mondsee, Gleink, Baumgartenberg und auch Lambach nutzbar gemacht werden. Die genannten Stifte sind ohnedies alle zur Aufhebung angetragen. Weitere Pläne brachte die Regierung zur Entwicklung auf der Suche nach einer passenden Domkirche. Am geeignetsten hiezu erschien ihr die Karmelitenkirche. Das Karmelitenklos- ter könnte sodann für das künftige Priesterhaus und einige Unterbringung des bi- schöflichen Gefolges verwendet, das gerade gegenüberliegende Baumgartenber- ger Haus und Lambacher Haus als Bischofhof und Domherrenhof genommen wer- den. Die Karmeliten könnten die Kirche der aufgehobenen Karmeliterinnen über- nehmen und zugleich die Pfarrei, welche vorher den Patres Kapuzinern im Wein- garten zugedacht war. Die Parteien, die aus dem Lambacher und Baumgartenber- ger Haus geschafft werden müssten, könnten in den Häusern von Gleink und Mondsee und in anderen leerstehenden Prälatenwohnungen untergebracht wer- den. Die Hofbuchhalterei findet den Plan sehr gut, die Karmelitenkirche zur Kathed- rale, das Kloster zum Priesterhaus und eines der beiden gegenüberliegenden Stiftshäuser zum Bischofhof zu machen, denn das Kremsmünsterer Haus (in der Herrenstraße) eigne sich zum Bischofhof gar nicht, weil keine große Kirche in der Nähe sich finde; die nächstgelegene sei die sehr kleine Kapuzinerkirche; die

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