OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

dem radtmaisterambt das hofzimmerwerch als ain maister under banden. Von solchem hofzimmermaisterdienst hat er zu jedem viertl jaren auß dem hofschreiberamt wartgelt 4 ß pf." Für tatsächliche Arbeiten beim Hofschreiberamt hat er 1 ß 2 pf Taglohn, ein Ge selle 24 pf; die 5 ständigen Gesellen bekamen zusammen obendrein „zu ainem zuepueß und gnadengelt / verschiner zeit bewilligt 5 pfund pfenning". Im Abschnitt „Wie es mit haltung der schichten bey der zimmer- und maurarbait / auch sonst gemainen tagwerchern gehalten werden soll", ist bestimmt: „Alle dergleichen maister / gsellen und arbaiter sollen sommers zeit umb vier uhr / und im winter umb sechs uhr zu der arbait gehn / und sollen mit dem fruestuck / mittagmal und marendt'® / deßgleichen mit dem abgehen von der schiebt die stunden halten / allermassen wie die paanleut" / außgenommen daß sie im winter das fruestuck eher einnemen sollen / ehe sie zu morgens umb sechs uhr zu der arbait gehn." Nach dem 3. Libell(1656) hatte der Hallstätter Hofzimmermeister ein Taggeld von Iß 18 pf, ein Geselle von 1 ß 10 pf, der Hofzimmermeister zu Ischl wöchentlich 1 ß 10 pf. „Wann sie aber hindann zu waldt bey claußwerch oder anderen gebäuen arbeiten /jedes tags 1 ß 18 pf." Der Hofmaurer zu Hallstatt hatte ein wöchentliches „wart- oder gnadengeldt" von 2 ß, einen Taglohn von 1 ß 18 pf, ein Geselle von 1 ß 10 pf. Der Hofmaurer hatte auch jährlich „die gewöhnliche ordinari stainbeschau" zu halten. Für die Hofmaurer zu Ischl wie zu Ebensee ist kein Wart- oder Gnadengeld ausgewiesen, sie erhielten einen Wochenlohn von 1 fl 4 ß, die Gesellen Taglohn im Sommer 2 ß,im Winter 1 ß 18 pf, die Tagwerker 1 ß 10 pf, ein Bub oder ein Weib I ß. Der geringe Unterschied in der Bezahlung zwischen Meister und Gesellen fallt auf. Ur sprünglich gab es keine durch besondere Schulung vorgebildeten Meister, man bestellte die tüchtigsten, geschicktesten Gesellen zu Meistern. Die Zimmerleute wurden auch zum Bau von Klausen und Rechen eingesetzt. Erst im Lauf der Zeit, mit wachsenden Bauaufgaben und nach Errichtung von Schulen für Baufachleute konnten dort herangebildete Männer im Salzkammergut eingesetzt werden. Sie wurden zu Beamten erhoben und ihrer bisherigen Nebenämter, zuerst des Radmeister amtes, dann des Hofkastenamtes (Verwalter der Getreidekästen) entbunden. Einer der ersten geschulten Bauleute war Johann Georg Panzenberger, der Direktor des Kommerzialbrückenbaues in Veltrus in Böhmen, der 1760 zum Wühr- und Baumeister im Salzkammergut ernannt worden war. Er bewährte sich sehr, aueh im Bau von Triftanlagen, und wurde Oberbaumeister.'® Da er im hohen Alter nicht mehr allen Bauaufgaben nachkommen konnte, wurden diese den Verwesämtern, denen die Fachreferenten des Salzoberamtes Gmunden zur Seite standen, im eigenen Wirkungskreis durchzuführen überlassen. Diesen wurde 1771 von der Hofkammer die Berechtigung erteilt, unerläßliche Neubauten bzw. Reparaturarbeiten, die nicht mehr als 200 bzw.100fl kosteten,durchzuführen,ohne vorher von der Hofkammer eine Bewilligung hiefür einzuholen. Der größeren Bedeutung des Bauwesens wegen wurde 1834 das „Hof kasten- und Bauamt" in „Bau- und Kastenamt" umbenannt. Der 1791 in den Dienst des Salzamtes getretene Bauamtsarchitekt Franz Ferdinand Etangler wurde zunächst in ver- "Marend = Jause, dieser Ausdruck ist im Salzkammergut nicht mehr bekannt,wirdjedoch in Nord-und Süd tirol noch gebraucht. "Arbeiter im Sudhaus (Pfannhaus). "Schraml,Das o.ö. Salinenwesen, Bd.II.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2