OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

gebrannten Kalk aus dem Salzkammergut auszufuhren,auch aus Gründen der Holzersparnis. Die Vermorschung und Vermoderung von Holzbauten erfolgte vom Boden aus, da gegen die unteren Teile der Hauswände trotz der vorspringenden Dächer auch Regen und Schnee gelangen konnte. Hatte man solche Schäden bisher damit ausgebessert, daß man neue Kant hölzer einsetzte, so wurde später befohlen, schadhaft gewordene, der Erneuerung bedürftige Holzwände durch Steinmauern zu ersetzen, also die Holzhäuser durch Mauerwerk zu unter fangen. Da das Mauerwerk breiter als die Blockwand war und man diese in die Mitte der Mauer zu stehen kommen ließ,steht die Mauer ein Stück vor. Damit sich aufdieser Mauer leiste Schnee und Regen nicht halten konnten, schrägte man sie ab. Im Salzkammergut gibt es vor allem im Bereich des Hofschreiberamtes Hallstatt zahlreiche einstige Holzhäuser mit unterfangenden Mauern (in Goisern, Gösau, Hallstatt, Obertraun). Auf später im Erd geschoß aus Mauerwerk,im Obergeschoß aus Balken gebauten Häusern wurden die Balken in einer Flucht mit der Mauer gesetzt. Hatte man bis 1563 Stadel und Ställe aus Rundholz gezimmert, so erging im Abschnitt „Wie es die underthanen hinfüran mit erpauung irer häuser / auch ställ und städl halten soll" auch für deren Bau eine genaue Anordnung. Sie lautet: „Dergleichen wenn ainer nit umbgehen möchte ainen neuen Stadl oder stall zu pauen / welche gepeu dann als vil möglich / eingezogen / und so weitleuffig / wie bisher an etlichen orten mit Verschwendung ainer großen anzal holtz unnottürftiger weis beschehen / nit mer gemacht oder gestattet werden solle / mag der underthan nach gelegenhait der ort und Vermögens ain gaden hoch zum khuestall mauren / und oben darauf zu hey / strey und andere notturft ain verschlacht mit ladnen machen / damit er auch nit mer pauholtz alszu dem dach und überzimer bedürff. Im fal aber da ainer under den underthanen ire stäl und städl berürtermaßen zu mauren nit vermöcht / sol er dieselben aufseulen setzen / und unden herumb ob der erden an allen orten zwerchbaum"^ ziehen / volgund von solchen paumen anzufahen / dieselben gepeu mit aufgerichten laden / bis gar hinauf under das dach verschlagen / welche preter dann / wann sie also nit gar mit berürung des grundts / sondern oberhalb des zwerchbaumbs zuschlagen angefangen / und dermassen gericht werden / das der regenträff abschiessen mag / desto lenger und frischer bleiben mögen." Durch diese Verordnung wurde also angeordnet, Stadel und Ställe nicht mehr aus Rund hölzern (wie man sie heute noch im Bereich Hallstatt, Aussee und Mitterndorf, gelegenüich auch noch um Bad Ischl sieht),sondern sie als Ständerkonstruktion aufzuführen und senkrecht zu verschalen. Dabei war das obere Feld der Schalung an der Außenseite des oberen Quer balkens, das untere Feld an dessen Innenseite festgenagelt, so daß das gegen das obere Feld gepeitschte Regenwasser nicht auf das untere Feld fließen, sondern frei herabfallen konnte (Abb. 8). Diesem Befehl mußte Folge geleistet werden. Dadurch bürgerte sich diese Art des Stall- und Stadelbaues im Salzkammergut ein. Die Senkrechtschalung ist im Salzkammer gut bodenständig, die waagrechte Schwedenschalung ist ebenso fremd wie Schrägschalung von Giebelfeldern oder Dachuntersichten. Eine Ausnahme der Verpflichtung, die Häuser zu mauern, gab es für jene Kammergut arbeiter, die sich auf Berghängen Häuser bauen wollten, wohin Sand und Kalk schwer zu bringen waren:„Diejenigen aber /so mitklainen heusln und herbergen abkhumen mögen / und an den pergen sitzen, und nit allain das vermögen nit haben zu mauern / sondern auch „zwerch" — quer; aus behauenen Bäumen einen Bodenkranz zimmern.

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