OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

Ischl das Salzwesen einzurichten. 1571 wurde dort erstmals Salz gesotten. Berg- und Wald arbeiter aus Hallstatt und Aussee mußten herangezogen werden. Zahlreiche Neubauten in und um Ischl waren notwendig. Sie wurden fast durchgehend aus Stein errichtet. Gleiches war auch für das 1607 in Betrieb genommene Ebenseer Sudwesen der Fall. Das Gebot, Häuser zu mauern, wurde so streng befolgt, daß fast alle alten Häuser von Bad Ischl und Ebensee (einschließlich der Zwischenwände und der Giebelfelder) aus Kalksteinmauerwerk bestehen. Das entlastete nicht nur die Waldungen,sondern verringerte auch die Brandgefahr. Die Wirksamkeit dieses Befehls wurde auch auf die Herrschaften Kammer-Kogel und das Kloster Mondsee ausgedehnt, deren „reservierte" Waldungen in der Flyschzone lagen. Die dortigen Häuser wurden aus Flyschsandsteinen und Mergel erbaut, Tür- und Fenster einfassungen sowie Bodenplatten auch aus Sandstein gemeißelt. Das Bindemittel des Mauerwerkes war gebrannter,gelöschter Kalk.Solchen in großer Menge zu erzeugen, hätte wieder den Wald stark belastet. Ein Umstand begünstigte das Aufbringen des Löschkalkes. Die Sudpfannen wurden von vielen Pfeilern, den „Pfannstehern", die aus Kalkstein gemauert wurden,getragen. Nachjeder Sudperiode von durchschnittlich 6 Wochen mußten die Feuer gelöscht und die Pfannen neu „bereitet" werden. Eine Anzahl zu Löschkalk gebrannter Pfeiler mußte ausgewechselt, durch neue ersetzt werden. Bei jedem Sudhaus gab es regelmäßig reichlichen Anfall an Löschkalk, der für die Salinenbauten nicht verbraucht werden konnte und zu festgesetzten niedrigen Preisen an die Untertanen verkauft wurde. Darüber wurde im 2. Libell für Hallstatt,im 3. Libell auch für Ischl und Ebensee bestimmt: „als oft ain mal ausgelöscht wirdet / die nider gangnen stender / die sich zu kalch selbs außbrennen / under den phannen mit vleiß herauß räumen / und an die ort wohin man die verordnet zusammen tragen / und nichts davon zu Verlust khomen lassen / dardurch man die Verschwendung des holtz und merern uncostens mit brennung des kalchs / so durch die mitl abgestellt / in bedacht das bemelte nidergangen stain an inen selbs gueten kalch geben."^" Der unmittelbar folgende Absatz lautet im 2. Libell: „Verkauffung des Kalchs. Nachdem man aus Irer Mai. Kalchofen den armen leuten zu ihren paunotturfften / und damit sie desto mehr ursach haben sollen, ihre wonungen zu ersparung des holtz zu mauren / die notturft kalch aber doch den metzen nit höher als umb zween kreuzer verkaufft hat / und dieweil aber der uncosten der holtz und arbait je lenger je beschwerlicher ankhumpt / und um ain solch gelt nit mer zu erzeugen ist / sol hinfüran ain metzen umb zwölff pfenning / und darunter nit verkhaufft und durch den Hofschreiber under einer sondern rubrikhen also in empfang verraith werden." Hier handelt es sich nicht um Kalk aus niedergegangenen Pfannenstehern, sondern um solchen aus dem kaiserlichen Kalkofen, der im Bereich des Hofschreiberamtes Hallstatt stand. Auch im 3. Libell ist obiger Absatz wortgleich wiederholt, also ist keine weitere Preis steigerung eingetreten.(1 Kreuzer = 4 Pfennige.) Der Absatz „Kalchstain" besagt über die niedergegangenen Pfannenständer das gleiche. Das Ausräumen des Kalks ist den (Salz-) Kernabschlagern, die auch Nachtwächter sind, übertragen, welche Leistung in ihrer „ordinari besoldung" schon inbegriffen ist. Es gab auch private Kalkbrennereien. In den Waldordnungen für das Salzkammergut von 1756 und 1802 wurde verboten, ohne oberamtliche Bewilligung Kalköfen zu errichten oder Es dauerte lange Zeit, bis man dazu überging, die Pfannständer aus Ziegeln zu mauern.

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