OÖ. Heimatblätter 1967, 21. Jahrgang, Heft 3/4

2. Das Patrozinium der Kirche von St. Wolfgang Ignaz Zibermayr hat mit Akribie nachgewiesen,daß die heutige Pfarrkirche von St. Wolfgang ursprünglich Johannes d. T. geweiht war. Ganz allgemein darf gesagt werden, daß dieses Patrozinium als „alt" gilt. In unserem Zusammenhang istjedoch besonders daranzu erinnern, daß der „Gottestäufer" auch als Wald-, Einsiedler- und Benediktinerpatron verehrt wurde. Das alles würde trefflich aufden hl. Wolfgang passen.Da ihm nun die Legende insbesondere den Bau des Altares zuschreibt, der übrigens noch im hohen Mittelalter als Johannesaltar nachgewiesen werden kann,liegt der Einfluß des heiligen Bischofs aufdie Patroziniumgebung durchaus im Bereich der Möglichkeit. 3. Die Urkundenlage Frühe urkundliche Belege für eine Kirche am Abersee fehlen. Auch in einem päpstlichen Schutzbrief für das Kloster Mondsee aus dem Jahr 1142(OÖUB II, 200 f.) wird sie nicht erwähnt, während sie in einem solchen von 1183 (OÖUB II, 378 f.) aufscheint. Daraus nun hat Zibermayr geschlossen, daß das Gotteshaus wohl erst um 1180 erbaut wurde und man sich kurz nachher um eine erneute päpstliche Bestätigung bemühte. Dieser Schluß ist problematisch. In der Urkunde von 1142 fehltja zrnn Beispiel auch Oberwang, und doch konnten wir es mit Wahrscheinlichkeit der Zeit des hl. Wolfgang zuweisen. In dieses Dunkel wirft eine Urkunde Alexanders III. vom Jahre 1175 (Migne PL 200, Sp. 1016 f.) etwas Licht. In ihr wird der Bischofvon Passau aufgefordert, dem Stift gewisse Kirchen,die diesem schon seit langer Zeit zugehörten, endlich zurückzustellen. Sie werden namentlich nicht genannt; aber ist es nicht doch recht wahrscheinlich, daß es sich um jene Gotteshäuser handelte, die im Diplom von 1142 noch fehlen, 1183 aber angeführt sind, also um Ober wang und die Kirche am Abersee? Der Bischofscheint dem scharfen päpstlichen Schreiben Folge geleistet zu haben, weshalb die Erwähnung der beiden Gotteshäuser in der Urkunde von 1183 möglich wurde. Wir finden noch eine weitere Stütze für unsere Annahme. Eine mit 951 datierte Fälschung (OÖUB II, 58), in der Bischof Christian von Passau dem Stift u.a. die Zehentrechte der Forste A b e r s e e und Oberwang überläßt, gehört nach den Erkenntnissen der Diplomatik der Zeit vor 1175 an (Nachweise von Alois Zauner, Linz).® Dem Kloster lag also damals daran,den Beweis zu erbringen, daß es aufdie genannten Forstzehente längst herge brachte Rechte habe. Die schon unter Bischof Wolfgang von Regensburg in den erwähnten Gebieten errichteten Kirchen, so lautet wohl die unausgesprochene Schlußfolgerung, seien daher auch alter Mondseer Besitz. Mit der Fälschung dürfte der Papstbrief von 1175 erlangt worden sein. Wenn dem so ist, dann wissen wir aber, welche Kirchen damals zurückerstattet werden sollten. Damit ist aber ihre Existenz schon lang vor 1175 gesichert, und somit kommt auch für das Gotteshaus am Abersee eine Bauzeit erst „um 1180" nicht in Frage. 4. Attribute des hl. Wolfgang Bis in die Gegenwart wird St. Wolfgang mit Beil und Kirche dargestellt. Das Attribut der Kirche kommt,wie I. Zibermayr festgestellt hat,am Abersee auf. Daß damit ein Hinweis Ukich von Augsburg der Bischof, der Wolfgang die Priesterweihe erteilt hat (J. Friesenegger, St. Ulrich und St. Wolfgang, in: Der heilige Wolfgang, Bischof von Regensburg. Jubiläumsschrift 994-1894, Regens burg 1894). Mit der Dedikation einer Kirche hätte also unser Heiliger seinem väterlichen Freund sehr früh ein Denkmal gesetzt. ®A. Zauner, Zwei Mondseer Fälschungen aus dem 12.Jahrhundert, Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 4 (1955) 276—287.

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