OÖ. Heimatblätter 1967, 21. Jahrgang, Heft 3/4

und die größte Machtentfaltung der Stadt als Zentrum für Handel und Verkehr von und nach Böhmen. Die furchtbaren Brände von 1507 und 1571 hatten jedoch für die Stadt starke Rückschläge zur Folge. Doch schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts hatte sich die Stadt zu neuer Blüte erhoben. Sie führte einen regelrechten bewaffneten Kampf mit ihren Nachbarorten, besonders mit Leonfelden und Pregarten, die sich über die Niederlags-, Meilen- und Mautrechte der Freistädter hinwegsetzen wollten. Nicht zuletzt vermochte es der Reichtum der Bürger, den Landesfürsten durch finanzielle Leistungen auf die Seite der Stadt zu bringen, so daß dieser die Rechtshändel zugunsten der Bürger entschied. Die einsetzende Gegenreformation um die Wende vom 16.zum 17.Jahrhundert führte zu einem radikalen Verfall der städtischen Selbstverwaltung. Durch das Aufhören der straffen Ein haltung der alten landesfürstlichen Privilegien und durch die Maßnahmen der Gegenrefor mation, die viele wirtschaftlich tüchtige, reiche Bürger, die sich in Freistadt wie in den meisten oberösterreichischen Städten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit den Geistlichen größtenteils dem Luthertum angeschlossen hatten, ins Ausland vertrieben, sowie durch die Belagerung und Einnahme der Stadt im Bauernkrieg 1626, geriet Freistadt in eine arge Schuldenlast. Zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges hatte Freistadt durch viele Durchmärsche, Proviantleistungen und Einquartierungen arg zu leiden. Die ehemals stolze Handelsstadt konnte sich nicht mehr von diesen Schäden erholen und erreichte auch in der Folgezeit nicht mehr die Blüte, in der sie vom 14. bis 16. Jahrhundert gestanden war. Der gewaltige wirtschaftliche Aufstieg der Stadt im 15.Jahrhundert brachte auch die Entstehung und die darauffolgende Weitervervollkommnung der städtischen Organe mit sich. In die für die Stadt unruhige Zeit des 15.Jahrhunderts mit den hereinbrechenden Hussitenscharen und den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den habsburgischen Brüdern fallen die ersten Zeugnisse der städtischen Verfassung von Freistadt, die Auskunft über die Wahl und den Kompetenzbereich der städtischen Organe geben. In der Folgezeit wuchsen die Akten und Handschriften, die genauen Einblick in die Verwaltung und Verfassung der Stadt gewähren, bedeutend an. Sie legen ein sprechendes Zeugnis für den Stand der städti schen Verfassung und Selbstverwaltung in dieser Zeit ab und liefern einen Beweis für den hohen Entwicklungsgrad dieser Stadt, die es verstanden hatte, ihre durch die günstige geographische Lage bedingte wirtschaftliche Position zum Ausbau einer autonomen Stadt verwaltung auszunützen. Wie reich verzweigt und modern gegliedert diese Verwaltung aufgebaut war, davon berichten die in großer Anzahl erhaltenen Akten des Stadtarchivs von Freistadt. Das ausgehende 16. Jahrhundert mit der allmählich sich durchsetzenden Gegenreformation leitete zur Epoche des beginnenden Verlustes der wirtschaftlichen Mono polstellung und damit auch zum Niedergang der politischen Selbständigkeit der Stadt^über. Die aus der Zeit bis 1600 erhaltenen Stadtordnungen sind eine Manifestation der über ragenden Stellung des Rates, des Trägers der Stadtverwaltung. Schon vor der ersten erhal tenen Stadtordnung von 1440/47 ist das Vorhandensein der städtischen Organe aus Urkunden ersichtlich, deshalb soll kurz auf diese Zeit hingewiesen werden. Die ersten städtischen Organe Das Auftreten der ersten städtischen Organe finden wir in Freistadt nur wenige Jahre nach der bedeutenden Urkunde von 1277. In einem Vergleich der Brüder von Lobenstein mit dem Kloster St. Florian tritt zum ersten Male ein Stadtrichter von Freistadt als Zeuge auf.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2