OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 2

Maurer: Zur Wertung der oberösterreichischen Grenzen stellen, sondern daß man nur dann der geographischen Wirklichkeit keine Gewalt antut, wenn man in jedem einzelnen Fall das Gemeinsame und Verschiedene in den Grenzlandschaften aufzeigt. Daher kann für eine Grenzkarte von Oberöster reich nur die Darstellung des Verhältnisses von Grenze und Verkehr in Frage kommen. Physisch-geographisch setzt sich ja Oberösterreich bekanntlich aus drei vollkommen verschiedenen Landschaften zusammen, sodaß von vornherein breite Übergänge gegeben sind, wenn eine dieser Großlandschaften von der Grenze ge¬ schnitten wird, und auch die Kulturlandschaft konnte daher nur durch die sondernde Wirkung jahrhundertealter Grenzen teilweise ihre eigene Prägung erhalten. Das Verhältnis der oberösterreichischen Landschaften zu ihren Nachbargebieten aufzu¬ zeigen, müßte aber Aufgabe einer künftigen Landeskunde von Oberösterreich sein, denn gerade bei unserem Heimatland kann ja aus obgenannten Gründen eine geographische Betrachtung niemals bei den politischen Grenzen abbrechen. 1. Um den Hindernischarakter der Grenze zu beurteilen, habe ich in Anlehnung an Sölch in meiner obgenannten Arbeit fünf Grenzarten aus gesondert, deren Namen ich hier vereinfache, ohne die damals gefaßten Begriffe wesentlich zu verändern. Den Einteilungsgrund bildet dabei die geringere oder größere Durchgängigkeit, bezw. Verkehrsfeindlichkeit, die ja in umgekehrtem Ver hältnis zueinander stehen. Es handelt sich um folgende Grenzarten 3): 1. Verschlußgrenzen („Vollkommen geschlossene Grenzen“, „Verschlu߬ grenzen"): Unüberwindliche Hindernisse für den Landverkehr und die Binnen¬ schiffahrt wie Meeresküsten, Sand-, Fels- und Eiswüsten, undurchdringliche Urwälder. Die Gletscherregion der Alpen wird man nur in selteneren Fällen noch hieher rechnen können, da sie für den Touristenverkehr bereits teilweise erschlossen ist. 2. Schartengrenzen („geschartete Grenzschranken“, „Lückenschranken"): Die in der Fels- und Eisregion verlaufende Grenze kann nur auf Touristen¬ und Saumpfaden überschritten werden, die über Scharten und Jöcher führen und einen mindestens 1000 m hohen Anstieg erfordern. Unter 1 und 2 fallen aber nur Grenzen, bei denen die angeführten Merkmale auf mindestens 20 Grenzkilometern ununterbrochen vorherrschen. 3. Lückengrenzen („Durchbrochene Grenzschranken“, „Lückenschranken“) Die verkehrsfeindliche Gebirgsgrenze kann zumindest innerhalb von 20 Grenz kilometern von Eisenbahnen und Autostraßen in naturgegebenen „Lücken", sei es auf Pässen, sei es in Quer- und Engtälern, durchbrochen werden. Sinngemäß gehören hieher auch Stromgrenzen, die nur an wenigen Stellen durch Brücken oder Autofähren übersetzt werden können, desgleichen am Ufer oder in der Mitte von Seen verlaufende längere Grenzstrecken. *) In Klammer steht der bei meiner Dissertation, S. 7, vorgeschlagene Ausdruck, dann die bei Sölch, a. a. O. S. 34 f. verwendete Bezeichnung. Sölch gab dabei für Typ 3 und 4 keine nähere Begriffsbestimmung, während Typ 2 in meiner Dissertation erstmals aufgestellt wurde. 137

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