OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 2

Oberösterreichische Heimatblätter lichen Kirchenbauten des 11. und 12. Jahrhunderts eine wesentliche Handhabe zur besseren Erkenntnis unserer Baukunst entrissen wurde. Wir könnten, wenn wir über die Weise dieses Bauschaffens eingehender unterrichtet wären, sicher nicht nur die spätere gotische Entwicklung tiefer verstehen und wuchshaft in den Ablauf der bodenständigen Überlieferung einordnen, sondern auch den Nachweis einer, neben dem im Sinne der Kunstwissenschaft tatsächlich „romanischen“ Gro߬ kirchenbau der Klöster nur sogenannt „romanischen“, in Wahrheit aber weit¬ gehend eigenständigen und auf die Voraussetzungen des vorromanischen Holz- und Steinbaues zurückgehenden Baukultur erbringen. Die Geumann auf Gallspach Beiträge zu deren Geschichte und Genealogie Von Heinrich Wurm (St. Georgen bei Grieskirchen) In der Geschichte Oberösterreichs spielte Gallspach erst dann eine größere Nolle, als Eberhard V. von Wallsee (1301— 1371), der Landeshauptmann ob der Enns, daran ging, die landesfürstliche Politik auch im Trattnachtale voran¬ zutreiben. Ziel dieser Politik war es, die Grafen von Schaunberg daran zu hindern, daß sie aus ihrem Hauptbesitz und jenem im Attergau ein geschlossenes Territorium bilden könnten. Als trennende Linie erwies sich das Trattnachtal sehr geeignet, denn in der Feste Tratteneck, die zur Hälfte habsburgisches Lehen war*), war schon ein Ansatzpunkt gegeben, von wo aus der Schnitt geführt werden konnte. Dies geschah denn auch, als der Wallseer das Recht erhielt, in das neuerbaute Schloß Tollet eine Besatzung hineinzulegen2). Die Basis Tollet-Tratteneck wurde zum strategischen Dreieck erweitert, denn auch Gallspach gelangte in Eberhards Besitz 3). Damit wurde Gallspach aus dem Dornröschenschlaf erweckt und auf die Bahn einer reicheren Entwicklung geschoben, war doch der neue Herr ebenso ein¬ flußreich wie vermögend. Er bediente sich jenes Mittels, das im Mittelalter die wirt¬ schaftliche Entwicklung kleiner Orte so günstig beeinflußte: er erwirkte mit Urkunde vom 19. August 1343 der Bartholomäuskapelle in Gallspach pfarrliche Rechte *) *) F. Sekker, Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs (Linz 1925) G. 292. 2) Urkunden-Buch des Landes ob der Enns, Bd 6 (Wien 1872) S. 6, 4. April 1331. Dietmar von Lexbühel wollte die bescheidene Burgstelle Tollet zu einem „Hause“ umgestalten, wozu er beim Landesherrn, König Friedrich, um die nötige Erlaubnis nachsuchte. Der Bau wurde unter der Bedingung bewilligt, daß der Bauwerber Tollet aus dem Lehensbande der Herrschaft Ort (am Traunsee) lösen und sodann vom Hause Österreich zu Lehen nehmen sollte. Weil er das Lehen nicht in ein Eigen umwandeln konnte, drohte die landesfürstliche Konfiskation, aus der ihn der Revers befreite, mit dem Hause Tollet jedem obersten Landrichter stets dienstbar zu sein. Die Urkunde ist ein klassischer Beleg zur Feudalverfassung des Mittelalters. 3) Jahr und Tag der Erwerbung sind unbekannt. *) Urkunden-Buch, Bd 6 S. 452. 112

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