OÖ. Heimatblätter 1949, 3. Jahrgang, Heft 4

Oberösterreichische Heimatblätter gewollter Denkmalwert historischer Wert (Erinnerungswert) Alterswert (Entwicklungswert). Er meinte damit den mühsamen Weg von dem bloßen Schutz der Ruhmessäulen für politisch gegenständliche Heldenpersonen und Heldentaten, der Kultstätten religiös lebendiger Göttergestalten bei Griechen und Römern über die Begeisterung der italienischen Renaissance für die Antike, der erst um 1800 die übrigen germano-romanischen Völker mit ihrer romantischen Liebe zu den Zeugen der eigenen Vergangenheit folgten, bis zu der Achtung vor allem Gewordenen, die im 19. Jahrhundert den Menschen von der Geschichte gelehrt worden ist. Stützt man sich im Gegensatz zum Kulturhistoriker auf den Juristen, auf Wilfried Kirsch 2), so erfährt man, wie die Gesetzgebung sich seit Maria Theresia mit Edikten und Dekreten über Kunstschutz zu beschäftigen begann, wie am 31. Dezember 1850 die „Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ errichtet wurde, die mit 18. Juli 1873 ein verbessertes Statut erhielt und auf „Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale“ umbenannt wurde, wie schließlich nach vielen Vorberatungen und Vorversuchen mit 25. September 1923 das heute noch gültige Denkmalschutz¬ gesetz geschaffen worden ist. Beziehen wir diese Entwicklungslinie auf Oberöster reich, so läßt sich der Beginn einer eigentlichen Denkmalpflege in unserem Lande mit der Begründung des Diözesankunstvereines zeitlich festlegen. Seine Statuten wurden wohl erst am 19. März 1859 genehmigt, seit 1850 waren aber schon wertvolle Bemühungen um ihn im Gange 3). P. Florian Wimmer muß als be¬ deutendste Persönlichkeit dieses Zeitabschnittes herausgestellt werden. Sein völlig selbständiges Wirken für die Kunstgeschichte und die Denkmalpflege im Lande war bahnbrechend 4). Jahrzehnte sind seitdem verstrichen. Manches konnte erreicht werden. Trotz Gesetzgebung, Behördenorganisation und öffentlicher Anteilnahme müssen wir aber die niederdrückende Feststellung treffen, daß die günstige Stunde für die Rettung wichtiger Kunstwerte unserer Heimat längst abgelaufen ist, daß überhaupt für die gesamte Denkmalpflege im Lande die Uhr auf Mitternacht rückt. Tiefgreifende Ur¬ sachen müssen daran Schuld tragen. Allgemeine Tagesfragen unserer verworrenen Zeit scheinen darin mitverwickelt zu sein. Hier soll versucht werden, die Zusammen¬ hänge in großen, die Überfülle des Stoffes verständlich machenden Linien anzu¬ deuten. 2) W. Kirsch, Denkmalschutz. Kommentierte Ausgabe der Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes. (Wien 1937). Siehe dazu auch O. Demus, Die österreichische Denkmalpflege in: 100 Jahre Unterrichtsministerium 1848—1948, Festschrift des Bundes ministeriums für Unterricht in Wien (Wien 1948). 3) Siehe Christliche Kunstblätter 1929 (Ig 70), vor allem S. 33 ff: Die Festrede des Herrn Prälaten Hofrat Dr. Johann Zöchbaur bei der Jubelfestfeier des Diözesankunstvereines anläßlich seines 70 jährigen Bestandes, gehalten im Priesterseminare am 11. Dezember 1928. *) Christliche Kunstblätter 1890 und 1891. Nekrolog für den verstorbenen P. Florian Wimmer. 298

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