OÖ. Heimatblätter 1947, 1. Jahrgang, Heft 4

Oberösterreichische Heimatblätter fol. 32. Huebmer zue Turnading von seinem dreu viertl holcz an der Luczlburg 1 tl 4 B 15 d (375 d) dient pfenning fol. 33. Peter Schiferstain zu Leunting von seinem Ort holcz an der Luczlburg 1 tl 1 B 10 d (280 d) dient pfenning Khargl zu Leunting von der Mitter leyten an der Luczlburg 1 tl 4 B 20 d (380 d) dient pfenning Ähnliche Eintragungen finden wir in den Urbarien von 1635, 1642, 1647, 1651 und im Theresianischen Gültbuch“0) des adeligen Sitzes Eggereck in Linz41) das die Herrschaft Waldenfels 1636 erworben hatte. Nun zerfällt der Holzheimer¬ wald 1826 in mehrere Teile, von denen die drei größten, Nr. 506 (11 Joch), 508 (18 Joch) und 571 (28 Joch) geschlossen unter die Herrschaft Waldenfels gehören. Schneiden wir von Parzelle 571 ein Stück von 7 Joch ab, indem wir die von Süden nach Norden verlaufende Bachgrenze durch den äußeren Graben der Hainzenburg bis zur Donau hinüber fortsetzen, dann gewinnen wir vier Anteile, die sich mit obigen vier Hölzern von 1541 zur Deckung bringen lassen. Die eben von 571 abgetrennte Spitze, das eigentliche Bereich der Hainzenburg, und das Viertlholz des Seymayr sind ein und dasselbe Stück Boden. Seymayr dient dafür 125 d. Der größere Rest der Parzelle, 21 Joch, entspricht dem Dreiviertlholz des Huebmer. Er dient dafür dreimal 125 gleich 375 d. Seymayrs Viertlholz liegt am Ort, d. h. am Ende des Aistersheimer Waldbesitzes, am andern Ende aber liegt das Ortholz des Peter Schiferstain zu Leonding mit 11 Joch, Parzelle 506. Zwischen diesem und den oben genannten zusammengehörigen vier Viertln Holz, Parzelle 571 erstreckt sich die Mitterleiten des Kargl in Leonding, Parzelle 508, im Ausmaß von 18 Joch. Kargl zahlt auch mit 380 d entsprechend mehr als Schiferstain, der 280 d dient. Zwei Parzellen gehören also Bauern in Leonding, sowohl 1541 als auch 1826 und einer von ihnen, Peter Schiferstain, ist noch 1826 im Hausnamen des einen Waldbesitzers erhalten. Die Übereinstimmung zwischen Ur¬ bar und Kataster geht soweit, daß wir den Aistersheimer Waldbesitz mit dem größten Teil des Holzheimerholzes zur Deckung bringen können und zufolge der viermaligen Betonung seiner Lage an der Lützlburg, diese mit der das Seymayrsche Viertlholz erfüllenden Hainzenburg, dem „Gschloß“, wie die Leute sagen, gleichsetzen dürfen. Deutet die Beziehung vom Hof zum „Holz daselbst" von 1455 von Morgen und jenseits der Turmlinie her auf die Hainzenburg, so zeigt die Beziehung der Aistersheimer Waldanteile von 1541 bzw. der Waldenfelsschen von 1826, die süd¬ nördlich gereiht sind, von Mittag und diesseits der Turmlinie her gleichfalls auf sie. Zwei Beziehungsrichtungen sozusagen schneiden sich dort, wo die Hainzenburg tatsächlich in natura liegt. Soweit dies mittelbare Nachrichten vermögen, haben sie den Nachweis er¬ bracht, daß die Burgstelle an der Mündung des Hainzenbaches für die längst gesuchte Lützlburg in Anspruch genommen werden darf. 20) O.-S. Landesarchiv. *) H. Kreczi, Linzer Häuserchronik (1941) Nr. 222, 307. 304

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