OÖ. Heimatblätter 1947, 1. Jahrgang, Heft 2

Schrifttum Hermann Wießner: Beiträge zur Geschichte des Dorfes und der Dorfgemeinde in Öster¬ reich. 102 S. Klagenfurt 1946 (Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie. Heraus¬ gegeben vom Geschichtsverein für Kärnten, 30. Band). Unter den Büchern und Schriften, die zur Ostarrichifeier erschienen sind, ragt das Buch des Kärntner Landesarchivdirektors Dr. H. Wießner hervor. Das Buch mit dem schlichten Titel bietet mehr, als man erwarten würde. Auf 91 Seiten Text bespricht Wießner zuerst die natürlichen Ursachen, die zur Dorfgründung in Österreich beigetragen haben. Er weist eine über Kelten, Nömer und Baiern reichende Siedlungskontinuität in unserem Österreich nach. Zur Darstellung der ältesten bairischen Siedlungsschicht wird neben anderen bairischen und österreichischen Quellen auch der Mondseer Traditionskoder herangezogen. Der Hauptinhalt des Buches befaßt sich mit Verfassung, Wirtschaft und Ausbau des Dorfes sowie der Stellung des Dorfrichters und des Dorfgerichtes in den österreichischen Alpenländern. Zur Darstellung wurden insbesonders die alpenländischen Taidingsammlungen herangezogen. Den Abschluß bildet eine gedrängte Schau über die Rechtsverhältnisse der bäuerlichen Bevölkerung bis zum Jahre 1848. Wir Oberöster¬ reicher können nur bedauern, daß Wießner gerade oberösterreichische Quellen, wie das Krems¬ münsterer Urbar v. J. 1299 mit Angaben über Besitzgrößen, Grundmaße, Ackereinteilung u. a. und den 12. Band der österreichischen Taidinge (1939, Oberösterreich, Mühlviertel) nicht in den Be¬ reich seiner Untersuchungen gezogen hat. Die Angabe auf S. 83, daß in Oberösterreich das Leibgeding bis in die Theresianische Zeit vorgeherrscht hat, ist unrichtig. Oberösterreichische Dörfler und Bauern hatten ihren Besitz zum Großteil als Erbrecht, während ein kleiner Teil sein Gut zu Rechtlehen hatte. Der letzte landesfürstliche und klösterliche Freistiftbesitz wurde über kaiserlichen Auftrag um 1570 abgelöst. Dem Text schließt sich auf Seite 93 eine Übersetzung der lateinischen Textstellen, Verzeichnis der Abkürzungen, Register und Inhaltsverzeichnis an. Auf alle Fälle bringt das Buch, das in die Bücherei eines jeden ernsten Heimatforschers gehört, äusterß wertvolle Anregungen und Forschungsergebnisse. Zur Landeskunde des Raumes von Strengberg in Niederösterreich. Wiener geographische Studien Heft 13. 116 S. 3 Kartenskizzen, 1 Stammtafel. Wien 1946 (Touristik-Verlag). Das Hügelland von Strengberg ist in verkehrstechnischer Hinsicht besser bekannt als in geographischer. Außer den morphologischen Studien A. Popps im Geographischen Jahresbericht aus Österreich 1935 und im Monatsblatt des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich und Wien 1937, wobei A. Becker den östlichen Teil (Hengstberg) behandelt, sowie siedlungs¬ geographischen Untersuchungen, besonders von A. Klaar, liegen für dieses Gebiet keinerlei auch nur annähernd erschöpfende Arbeiten vor. Es mutet seltsam an, daß selbst die geologischen Kartenwerke (Spezialkarten und geologische Karte von Österreich) weder miteinander noch genau mit der Natur übereinstimmen; fast ist man versucht, von den „Strengbergen“ als einer „terra incognita“ zu sprechen. In den „Wiener Geographischen Studien“, herausgegeben von Prof. Dr. H. Leiter, haben nun zwei ausgezeichnete Kenner des Gebietes zwei überaus wertvolle Aufsätze zur Landeskunde des Raumes von Strengberg gebracht. Der bekannte Geograph und geographische Methodiker Dr. A. Becker behandelt in einer landeskundlichen Skizze „Hengstberg und Strengberge“. Auf Grund der Arbeiten Popps und spärlicher anderer Quellen, vor allem aber gründlicher eigener Forschungen wird eine eingehende landeskundliche Gliederung geboten, die mit unüberbietbarer, methodisch durchdachter Wissenschaftlichkeit allen Belangen der Geographie von der Geomorphologie bis zu den historisch-geographischen Gesichtspunkten in allen Wechselwirkungen gerecht wird. Der größere Teil des Heftes ist der Arbeit von Dr. Arthur Maria Scheiber: „Die Besiedlung von Strengberg“ gewidmet. Von den ersten Siedlungen ausgehend, wodurch der enge Anschluß an A. Beckers Aufsatz erreicht wird, behandelt A. M. Scheiber die Leistungen der Grundherren, 185

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