Johann Gotthard Hayberger 1695-1764

Abb. 95 Fassadengliederung, die der reich gegliederten Hayberger-Fassade geradezu entgegengesetzt ist. Stadtplatz 12 erinnert allenfalls in den Fensterverdachungen an Hayberger. Sie stehen aber im Widerspruch zur flach dekorierten Stuckfassade und bilden anders als bei Hayberger mit den Fensterrahmen keine Einheit. Berechtigt erscheint lediglich die bisherige Zuschreibung des Hauses Berggasse 26 [1709). Weitere Bauten Haybergers könnten die Häuser Stadtplatz 2 und 7 sowie Enge Gasse 13 sein. In seinen unmittelbaren Umkreis gehört das Haus Enge Gasse 33 (Untere Quai Gasse 1). Zweifellos gelangte Hayberger über seine zahlreichen öffentlichen Ämter auch an bedeutende städtische und kirchliche Bauaufträge. Bereits die Beschwerden des Maurermeisters Michael Zachhuber an die Landeshauptmannschaft von 1721 und 1737 weisen darauf hin, daß Hayberger alle größeren Aufträge der Stadt erhielt und bei allen Baufragen und Baukommissionen mitwirkte [ 1710). Aber nur wenige dieser Arbeiten sind archivalisch gesichert. So besserte Hayberger 1731 die Wallmauer der Stadt aus [1711), erneuerte 1736 das Dach der Taborstiege und setzte 1756/57 dem Turm der Stadtpfarrkirche einen neuen Helm auf, wie eine Urkunde im Turmkreuz bezeugte. Keine Hinweise gibt es für die von Bruno Grimschitz vermuteten Tätigkeiten Haybergers in Enns sowie beim Neubau des Steyrer Schlosses der Grafen Lamberg nach dem Brand von 1727 [1712). Als sein Steyrer Hauptwerk gilt das am Stadtplatz gelegene Rathaus [ 1713]. Dazu legte Hayberger am 25. November 17 57 dem Rat der Stadt "einen grundris, a uf was arth das Rathhaus erbauet werden könte" vor [ 1714]. Geplant waren die Errichtung einer neuen Fassade sowie der Um- und Ausbau der älteren Bauteile. Es folgten mehrere "Risse" eines Johann Wolfgang Hueber, dessen Stellung und Beziehung zu Hayberger ungeklärt ist. Krobath bezeichnet ihn als Maurermeister [1715). Wahrscheinlich war er Haybergers Polier, da er nach dessen Tod sein Haus und die Maurergerechtigkeit erwarb 11nd sc:hließlic:h die Witwe Haybergers heiratete. Der Bau konnte zunächst auf Grund finanzieller Schwierigkeiten nicht begonnen werden. 1763 verfaßte der Rat ein "Pro memoria, die Riß von Hayberger und Hueber wegen erbauung des Rath Hauses[...]" betreffend. Man beschloß, die Pläne nach nochmaliger Überprüfung "ohne weitherer abänderung" anzunehmen [1716). Dazu kam es jedoch nicht, denn noch am 13. August 1764, fünf Monate nach Haybergers Tod, legte man dem Rat einen von "Hueber, Maurerme ister entworfenen Rathhauß::Riß und Überschlag" vor [1717). Erst

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