Rätsel um den Kürnberg bei Linz

V. DER RINGWALL AUF DER BERGKUPPE Wir haben von den Wällen gesprochen, so daß es Zeit ist, sie näher anzusehen. Die Wälle am Kürnberg sind zahlreich un·d sehr verschieden in der Größe und in ihrem Verlauf. Besonders auffällig sind der doppelte Ringwall (1) auf der Kuppe des Berges und die großen Flügelwälle (2 und 3). Diese Flügelwälle waren mir bereits bei meinem ersten Spaziergang über den Kürnberg Anfang Oktober 1920 aufgefallen. Diesen Spaziergang hattte mir mein Chef, Komm.-Rat L. Gottlieb, Inhaber der Fa. C Bergmann, empfohlen, da ich ja völlig fremd hierzulande war. Ich erkundigte mich bei ihm, ob er mir über diese Wälle etwa'S sagen könnte. Gottlieb wies mich an das Lan·desmuseum, wo man mich auf die Abhandlung von Benesch im Jahrbuch 1910 verwies. Diese Abhandlung ,,Zur Lösung des Kürnberg-Rätsels'' las ich mit Begeisterung und machte mir auch Notizen von den Wällen und Sperren. Ich war befriedigt, aber doch neugierig geworden. Vorerst ging ich den Spuren Beneschs im Kürnberg nach. Weiters suchte ich liter'arische Hinweise und kam dadurch in persönliche Bekanntschaft mit Me·ssenböck und Kam,ing. In Messenböck fand ich einen Mann mit einem fundamentalen Wissen um G,eschichte, Heimatkunde und deutsche Mythologie, in Karning einen Heimatforscher, der sich mit Leib und Seele der Erforschung des Kürnberges ve,r·schrieben hatte. Als im Jahre 1933 das Buch ,,Oberösterreich in der Urzeit"" von Prof. Kurt Willvonseder erschien, fand ich zu meinem Erstaunen den Kürnberg überhaupt nicht erwähnt, obwohl doch schon ze·hn Jahre früher Menghin in der Wr. Prähistorischen Zeitschrift X die Bronzezeit am Kürnberg nachgewiesen hatte. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, blie·b praktisch nichts anderes übrig, als den Spaten in die Hand zu nehmen. Infolged-essen suchte ich um die Gra'bungserlaubnis bei ,der Zentralstelle für Denkmalschutz im Bundesministerium für Unterricht an, natürlich mit den vorgeschriebenen Beilagen wie: Erlaubnis des Grundeigentümers (Stift Wilhering), Bestätigung des Finanzamtes, daß ich keine Steuerschulden habe und Bestätigung der Polizeidirekton über einwandfreies Verhalten. Leider war die Gra·bungserlau·bnis, die der Verleihung eines Hoheitsrechtes gleichkommt, für den Bereich des Kürnberges schon vergeben„ und zwar an eine Landesbeamtin. Ich erhielt aber die Bewilligung, mich nach Zustimmung und Weisung -der Inhaberin an der Erlaubnis beteiligen zu dürfen. Natürlich mußte ich mich zu ·den an die Erlau·bnis geknüpften Bedingungen verpflichten, wie jährlich einen Fundbericht in mehrfacher Ausfertigung für Landesmuseum, Landeskonservator, Prähistorische Abteilung der Universität Wien und Ministerium, jährlich neues Ansuchen, Ablieferung gefundener Artefacte an das Stift Wilhering, Verständigung des Oberförsters von jeder

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