Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1916

24 Meine Anlage besteht aus: K Lampen à Kerzen 7 „ A „ Monats= — — A „ gebühr 3 h — pro NK „A „ — — „ à n. K zusammen u Kerzen entsprechend: Motoren à RRRRRR PS — RRRRRE PS —. Motoren uAR „ —— „ zusammen . PS Heiz¬Apparate à Watt # Watt — — Koch¬ Heiz¬ Apparate à mammman „ Koch zusammen Watt Steyr, am ummmmmmmmmmne Unterschrift: Bedingungen für den Anschluß von Anlagen nach dem Pauschaltarif (C). Für Anlagen nach dem Pauschaltarif gelten folgende Bestimmungen: 1. Es werden nach diesem Tarife Lichtinstallationen an¬ geschlossen, welche den allgemeinen Stromlieferungsbedin¬ gungen des Werkes entsprechen, jedoch behält sich das Werk vor, in besonderen Fällen, in welchen triftige Gründe gegen die Pauschalierung sprechen, zu entscheiden, ob es der An¬ neldung Folge leistet oder den Anschluß nach einem der anderen Tarifsysteme vorzieht. Die Pauschalverträge wer¬ den nur für ganze Lichtanlagen eines Abnehmers abge¬ schlossen, nicht aber für Teile einer solchen Anlage. 2 Die Kosten der elektrischen Einrichtung hinter den Zähler hat der Konsument zu tragen, dagegen be¬ sorgt das Werkbeim Pauschaltarif die Bei¬ stellung und in normalen Grenzen auch den Austausch der Lampen kostenlos und verrechnet keine Zählermiete. Jede Installa¬ tion wird vor dem ersten Einschalten mit neuen Lampen versehen, die Spezialsockeln für die vereinbarten Kerzen stärken besitzen; außerdem wird jede solche Lampe, wenn sie ausgebrannt dem Werke zurückgestellt wird, jedoch nur

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