Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1916

21 6. Vorliegendes Übereinkommen gilt zunächst auf die Dauer eines Jahres und wird nach Ablauf stillschweigend um ein Jahr verlängert, wenn nicht vom Konsumenter oder vom Werke die Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der ortsüblichen Wohnungs=Kündigung, bezw. nach den von den einzelner — Mietern diesbezüglich eingegangenen Verbindlichkeiten. Eine Ausnahme findet nur bei einer dienstweisen Ver¬ etzung des Wohnungsinhabers statt. In diesem Falle er¬ lischt die Zahlungsverpflichtung mit dem 1. des dem Ver¬ lassen der betreffenden Räume folgenden Monates. Die Zählermiete ist bis zum Ablauf der Kündigungs frist, u. zw. auch dann zu entrichten, wenn die Anlage zeit¬ weise nicht benützt wird, ebenso wenn die Belassung des Zählers bei der Kündigung eigens verlangt wurde. Unbeschadet dieses Kündigungsrechtes kann das Elek¬ trizitätswerk fallweise einzelne Bestimmungen dieser Be¬ dingungen mit der Wirkung für den Kündigungstermin außer Kraft setzen oder abändern. Auf Grund vorstehender Bedingnisse und in Kenntnis Ihrer allgemeinen Stromlieferungsbedingungen verein bare ich mit Ihnen die Stromlieferung für meine Anlage: Name: „##asseesesssesnse¬ (Sfanb. Straß Gasse —1 Nr. u Wohnung: Platz Meine ganze Anlage besteht aus: NK Kohlenfadenlampen à NK = = 7 „ 7 NK zusammen NK Metallfadenlampen A L NK= aaaneee „ „ — „ „ „ „ 2 — * „ „ „ nece # „ 9— „ — 0— „ NK zusammen PS PS =# mP * * à Motoren — — „ „ — zusammen #esnsun. PS Heiz¬Apparate Watt =Watt * Koch Hels-Apparate à — — 7 Koch¬ zusammen #mmammnn Watt Stehr, al #ssssssssssssssssene ueuREEeRRRRRRRRaen: Unterschrift: —

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