Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1916

Anhang. Bedingungen und Tarif für die Tieferung von elektrischem 1 Strom aus den Elektrizitatswerken Steyr Bedingungen für den Anschluß nach dem Zählertarif (A). Für Anlagen nach dem Zählertarif gelten folgende Bestimmungen 1. Es werden nach diesem Tarife Licht= und Kraftinstal¬ lationen jeder Art und in jedem Umfange angeschlossen, soferne sie den allgemeinen Stromlieferungsbedingungen des Werkes entsprechen. 2. Die Kosten der elektrischen Einrichtungen hinter dem Zähler hat der Konsument zu tragen, auch obliegt ihm die Beistellung und Auswechslung der verwendeten Glühlam¬ pen auf seine Kosten. Die Glühlampen sollen normal Edisonsockel besitzen. 3. Der Preis des elektrischen Stromes für Beleuchtungs¬ zwecke beträgt nach dem Zählertarife per Kilowattstunde 70 R. DerPreis des elektrischen Stromes für Kraftzwecke beträgt pro Kilowattstunde für unbeschränkten Betrieb 30 k a b) für beschränkten Betrieb (d. i. mit Ausschluß der nad Winterabendstunden (genannt Sperrzeit) 24 untenstehendem Kalender c) ür Doppeltarif, nur für Anlagen über 3 PS während der Winterabendstunden nach unten¬ 60 k stehendem Kalender Nachtzeit Während der übrigen Tages= und Für Anlagen von 3—10 PS 24 k 20 k Für Anlagen über 10 PS Als Winterabendstunden (genannt Sperrstundenzeit) gelten: 5—8 Uhr 15. bis 31. Oktober von ½5—8 1. „ 30. November 7 4—87 1. „ 31. Dezember 4—8 „ 1. „ 31. Jänner ½5—8„ Februar 1. „ 28. 5—8 „ 1. „ 15. März „

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