Das Ennskraftwerk Garsten - St. Ulrich

5.1 Aufbau der Regeleinrichtung Die Staupegeleinrichtung ist als Mengenregelung ausgeführt. Die Wasserabgabe des Oberliegers (Zufluß) wird mit der Wasserabgabe des Kraftwerkes Garsten- St. Ulrich verglichen. Der Zufluß wird mittels Fem- messung nach Garsten übertragen. Stimmt die Wasserabgabe des Kraftwerkes Garsten-St. Ulrich mit dem femgemessenen Zufluß nicht überein, so gibt der Mengenregler entsprechende Stellbefehle. Zur Stabilisierung der Regeleinrichtung war es erforderlich, den Zufluß verzögert in den Mengenregelkreis einzugeben. Das hier angewendete Prinzip der Mengenregelung setzt voraus, daß sowohl der Zufluß, als auch der Abfluß genau erfaßt werden. abfuhr durch die Regelung selbsttätig bei mehr als 10 cm Überstau herangezogen („Seewächterbetrieb“). Die Anwahl der beiden Betriebsarten kann örtlich, in Rosenau und beim Lastverteiler erfolgen. 5.2 Maschinensteuerung Der Mengenregler der Staupegelregelung gibt die Summenleistung für beide Maschinensätze vor. Die Einrichtung für die Maschinensteuerung vergleicht den vorgegebenen Sollwert mit der tatsächlichen Leistung und gibt entsprechend der Differenz Befehle an die Stellmotoren des Turbinenreglers. Sind beide Maschinen am Netz, so wird die Last gleichmäßig aufgeteilt. Neben der Einstellung der Leistung werden selbstAbb. 12. Staupegelregelung — Aufzeichnung eines Regelvorganges Der Einfluß des OW-Pegels wird in den Mengenregelkreis durch den Niveauregler mit entsprechendem Zeitverhalten eingeführt. Liegt der Istwert des OW- Pegels z. B. höher als der eingestellte Sollwert, so wird dem Mengenregelkreis eine größere als die tatsächlich zufließende Wassermenge vorgetäuscht. Der Einfluß des Niveau-Regelkreises wird für Maschinenbetrieb mit maximal 20% der Ausbauwassermenge der Turbinen begrenzt. Für Wehrbetrieb kann dieser Einfluß größer gewählt werden. Sind bei steigender Wassermenge beide Maschinensätze voll beaufschlagt, dann wird die Meldung „Bereichsüberschreitung Turbinen“ angeregt. Daraufhin kann örtlich oder in Rosenau die Regelung auf die Wehrklappen umgeschaltet werden. Befinden sich bei einer Wassermenge von etwa 600 m3/s die Wehrklappen in der unteren Endlage, so wird wieder ein Signal angeregt und dann auf Wasserabgabe mittels der Segmente übergegangen. Wird nach Ansprechen der Meldung „Bereichsüberschreitung Turbinen“ die Wehrfreigabe nicht angeregt, erfolgt selbsttätig bei einem Überstau von 10 cm die Umschaltung auf die Wehrklappen. Gleichzeitig wird nach Rosenau und zum Lastverteiler eine Warnmeldung übertragen. Die Regeleinrichtung ist für zwei Betriebsarten ausgelegt. Die oben geschilderte Funktion entspricht der „Betriebsart 1“. In „Betriebsart 2“ kann die Maschinenleistung örtlich oder durch Femeinstellung von Hand verändert werden. Die Wehrklappen werden zur Wassertätig auch Anfahr- und Abstellbefehle für die Maschinen gegeben. Erreicht bei Erhöhung des Zuflusses, ausgehend von Null, die Sollwertvorgabe für die Maschinenleistung etwa 10% der Kraftwerksleistung, dann wird der Anfahrbefehl für die erste Maschine angeregt. Der zweite Maschinensatz wird gestartet, wenn die erste Maschine etwa 70% ihres Nenndurchflusses erreicht. Der genaue Startpunkt für die zweite Maschine wird so gewählt, daß der günstigste Wirkungsgrad der gesamten Anlage nie unterschritten wird. Dasselbe gilt sinngemäß für das Abstellkommando der zweiten Maschine bei Reduzierung des Zuflusses. Erreicht die letzte am Netz befindliche Maschine eine Leistung von 2 MW, so kann ebenfalls ein Abstellkommando erfolgen. Das selbsttätige Anfahren der ersten und Abstellen der letzten Maschine konnte ohne Mehraufwand in die Schaltung einbezogen werden. Sebstverständlich können diese Vorgänge auch von Hand eingeleitet werden. Die Maschinensätze können getrennt an die Regelung geschaltet werden. Weiters ist es möglich, die lastabhängige Zu- und Abschaltung der Maschinen zu blockieren, wenn z. B. mit einer Maschine ohne Beachtung des günstigsten Wirkungsgrades Vollast gefahren werden soll. Die Einrichtung für die Maschinensteuerung muß auch berücksichtigen, daß eine Maschine z. B. durch Schutzauslösung abgeschaltet werden kann. Es muß in diesem Fall die zweite Maschine, falls sie betriebs242 A. Loibl: Einrichtungen für die Automatisierung und Fernsteuerung

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