Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

C Einleitimg. des Ankaufes Würzburger Besitzes um Wels begütert waren. Der Besitz, der in diesen Urbaren aus der Zeit Ottokars verzeichnet ist,^ beschränkt sich im wesentlichen auf das Traunviertel, also den an Niederösterreich angrenzenden Teil, von der Enns bis zur Traun, im Süden aber bis zur Landesgrenze reichend. Nur wenige Orte liegen bereits jenseits der Traun auf deren linkem Ufer.^ Für diese Gebiete im Süden der Donau besitzen wir ebenso wie für die Riedmark zwei verschiedene Urbare aus verschiedener Zeit. Liegt für die Eiedmark neben der älteren babenbergischen Aufzeichnung noch eine solche aus der Zeit Ottokars von Böhmen vor, so hier für die Hofmark Steyr außer dem ottokarischen Urbar ein Sonderverzeichnis vom Anfang des 14. Jahrhunderts. Das landesfürstliche Gut um Wels® ist in letzterem allerdings nicht auch verzeichnet und ebenso fehlt hier der damit in einem gewissen Zusammenhange stehende Besitz um Vöcklabruck,'' sowie jener im Amte Kirchdorf.® Anderseits aber bietet das Urbar der Hofmark Steyr aus dem 14. Jahrhundert einige Ämter mehr als das ottokarische Urbar (so Dietach,® Neustift,' Groß-Raming® und Hirt),® bei welchen kaum ange nommen werden kann, daß der darin verzeichnete Besitz erst in der Zwi schenzeit neu erworben worden oder dem Fortschritt der Kolonisation zu danken sei. Immerhin aber ermöglichen diese großenteils auf dasselbe Gebiet sich beziehenden Doppelaufzeichnungen sowohl bei der Riedmark als der Hof mark Steyr, da die jüngeren Verzeichnisse auch innerhalb des im ganzen übereinstimmenden Gebietes in beiden Fällen ein beträchtliches Plus gegen über den älteren bieten, das Anwachsen des landesfürstlichen Besitzes zu verfolgen, wobei mindestens teilweise auch eine neue Kolonisation zu kon statieren ist.^® Auf den beiden Kai-tenbeilagen über die Riedmark und das landesfürstliche Gut im Süden der Donau sind die Eintragungen der beiden verschiedenen Aufzeichnungen durch die Schrift unterschieden worden." I Im Text S.169 ff. ® Ebd.S. 214 Kr.413 ff. » Vgl.im Text S. 211 Kr.343 ff. * Ebd.S. 222 Kr.588 ff. 5 Ebd.S. 221 Kr. 578 ff. « Ebd.S. 255 Kr. 1 ff. 'Ebd.S. 311. 8 Ebd.S. 287 Kr. 358 ff. ® Ebd.S. 310. Vgl.insbesonders die Erwähnung von Keurissen fnovalia) in der Eiedmark S.151 bis 152 Kr. 144—152, sowie die Bemerkungen im Urbar der Hof'mark Steyr, S. 277,Kr. 228; dazu auch S. 250 Kr.31. Vgl. darüber des näheren §. 8 dieser Einleitung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2