Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. XCIX Hasenöhrl und Lampel annahmen, indem sie das im hahenbergischen Urbar erscheinende Elhenperge^ auf Elmberg (Df.) nördlich Freistadt bezogen. Da es sich hier sicher um Eilerberg nö. Zell bandelt, ist daraus in jener Beziehung überhaupt nichts zu erschließen. Endlich läßt sich an der Hand dieser Urbare auch das Verhältnis des sogenannten Machlandes zur Eiedmark, über das Hasenöhrl zuletzt auch eine neue Theorie aufgestellt hatte, bestimmt entscheiden. Da hier im Amte Ottos von Zell zahlreiche Orte angeführt werden, die im Mach lande gelegen waren,^ dieses Amt aber ausdrücklich als ,in Riedmarchia' gelegen bezeichnet wird, erscheint die bereits von StrnadU' bekämpfte Ansicht Hasenöhrls ® absolut hintullig, daß das Machland als eine von der Riedmark verschiedene und selbständige Mark anzusehen sei. Hier in den Urbaren ist das Machland durchaus als ein Teil der Riedmark gedacht. Der Besitz des österreichischen Landesherrn war im heutigen Oberöster reich nördlich der Donau auf die Riedmark (einschließlich das sogenannte Machland) beschränkt und reichte im Westen nicht über den Haselgraben, im Norden nirgends über die heutige Grenze gegen Böhmen hinaus. Die Urbare aus der Babenbergerzeit verzeichnen überhaupt nur diesen Teil^ des heutigen Oberösterreich. Das entspricht, da die Riedmark damals zu Osterreich selbst gerechnet wurde, den staatsrechtlichen Zuständen ihrer Entstehungszeit. Die in dem Schlußvermerk der Hs. 0 auftretende Be zeichnung Österreichs a supra et infra braucht tatsächlich nicht, wie ich selbst früher angenommen habe,® auf die Enns als Grenzscheide bezogen zu werden, sondern kann die oberen und unteren Gebietsteile Niederöster reichs oder, besser gesagt, Altösterreichs betreifen. Hatte Strnadt, indem er mir gegenüber mit Recht diese Auffassung vertrat,' dafür noch keine direkten urkundlichen Belege vorgebracht, so kann ich jetzt auch auf solche Zeugnisse verweisen, nach welchen die an Oberösterreich unmittelbar an grenzenden Gebiete des Landes unter der Enns südlich der Donau als superiores partes Austrie bezeichnet werden.® Es darf also aus jenem Vermerk in 0 noch kein Schluß auf die Verselbständigung des Landes ob der Enns zu einer eigenen Provinz gezogen werden. Die oberösterreichischen Gebiete im Süden der Donau treten erst in den Urbaren aus der Zeit Ottokars von Böhmen auf, obwohl auch die letzten Babenberger hier bereits als Erben der Traungauer, sowie zufolge 'Ebd. S. 108 Nr. 119. ^ Vgl.im Text S.114 Nr. 158 und 169. ä Ebd.S. 105 Nr. 104. * „Linzer Zeitung" 1895 Dez. 7. Nr. 282. ® AÖG.82, 466 ff. ® Mitt. d. Inst. 14, 451. '„Linzer Zeitung" 1894 Dez. Nr. 285. ® Vgl. die bei Wichner, Admont 2, 403 gedruckte Urkunde (1283).

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