Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. selben wnrde nicht nur festgesetzt, daß alle Burgen, Besitzungen und Städte, welche zum Herzogtume Österreich gehören, von K. Ottokar heraus gegeben werden sollen, es findet sich auch der Satz hier: daß die Marken Böhmens,Mährens und Österreichs so wiederhergestellt werden sollen, wie sie zur Zeit der Herzoge von Österreich Leopold und Friedrich einst bestanden.' Erwägt man ferner, daß hier zugleich schon auf die Wahrung von Besitzrechten der Kuenringer Ottokar gegen über Bedacht genommen wird, daß damals bei der Grenzregulierung, wie ein Brief Ottokars an K. Rudolf bezeugt,® gerade Weitra einen Streitpunkt bildete, indem Ottokar unter Berufung auf die Rechtsverhältnisse zur Zeit der Babenberger dies für sich reklamierte, so kann an einen gewissen Zu sammenhang dieser Verbältnisse mit der Anlage von II wohl kaum mehr gezweifelt werden. Auch Krummau am Kamp, das in II angeführt er scheint, während es 0 noch fehlt, hat zu derselben Zeit den Gegenstand von Verbandlungen zwischen K. Ottokar und Rudolf gebildet.' Drosendorf und Pernegg aber wurden damals von anderer Seite angesprochen.^ Viel leicht haben diese großen und wichtigen politischen Vorgänge direkt den ersten Anstoß zu jenen Arbeiten gegeben, von welchen die Es.HZeugnis gibt und selbst mindestens ein Teil ist. Es waren eben damals mehrfache Grenzregulierungen notwendig. Daß auch Ungarn gegenüber Grenz berichtigungen statthatten, lehrt ein Schreiben K.Rudolfs an K. Ladislaus vom Jahre 1278.® Man begreift die Aufnahme einer Abschrift des „Land buches" gerade hier in der Hs. H. Dürfte sieh sonach als organisch begründeter Ausgangspunkt der habsburgischen Besitzrevision der Beginn der Herrschaft K. Rudolfs bereits darstellen, so wird doch daran festzuhalten sein, daß die Hs. II, sowie sie uns heute vorliegt, erst in die Zeit Herzog Albrechts gehört. Wahrschein lich wurde auf Grund jener Vorarbeiten aus der Zeit K. Rudolfs, die mög licherweise zum Teile wenigstens in die alten babenbergischen Urbare selbst eingetragen waren, nun eine Reinschrift angelegt, II, aber auch jetzt noch an der Heuredaktion selbst gearbeitet. Schon der äußere Hs.- Bestand weist Spuren davon auf;" die inneren Merkmale bezeugen ein Gleiches.'' Bemerkenswert aber ist, daß sowohl die Einfügung von Perga mentblättern in ersterem, wie die chronologischen Haltpunkte in letzterem ^ Vgl. MG. LL. 2, 414: metis Bohemiae, Mwaviae et Austriae in eo statu manentibus, quo lempore clare memorie Leupoldi et Friderici ducum. Auatrie ah iiidem ducibus mnt possesse. ^ Redlich, Reg.K. Rudolfs Nr. 800. ä Vgl. Redlich, a. a. O. Nr. 75.8, §. 5. ^ Vgl.im Text S. 33 Nr. 100. ^ Redlich, a. a. O. Nr. 921. « Vgl. oben S. XXIV. 'Vgl. oben S. LXX.

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