Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

LXX Einleitung, So werden besonders die 1277 an die Bistümer Passau,^ Preising® und Regensburg^ überwiesenen Güter aus den alten Kircbenleben dei östeireicbischen Herzoge vermerkt. Da muß nun auffallen, daß dabei dem Redaktor wiederholt Unriclitigkeiten passiert sind. Wie sebon gelegentlich erwähnt wurde, sind die Orte Zell und Aisthofen in der Riedmaik nicht an Freising,® das nie etwas damit zu schaffen hatte, sondern an Regens burg damals zurückgestellt worden. Aber auch Eggendorf am Wagram wurde nicht, wie hier vermerkt wird,^ an Passau geschenkt, auch nicht von K.Rudolf. Vielmehr hatte es schon Herzog Friedrich II. 1241 an das Kloster Wilhering überwiesen, K.Rudolf aber ebenso wie früher Ottokar von Böhmen diesen Schenkungsakt (1277) bloß bestätigt. Der Redaktor hat also nur die Tatsache der Veräußerung richtig verzeichnet, nicht aber die näheren Umstände (Zeit und Empfänger). Die große Mehrzahl der übrigen Zusätze deutet bloß ganz unbestimmt darauf hin, daß sie in der Zeit der ersten Habsburger, nach der ottokarisehen Herrschaftsperiode, eingetragen worden sind.^ Eine bestimmtere Zeitgrenze zu finden, ermöglichen davon wohl nur drei. Bei der Vogtei über Hausleiten (St. Agatha) wird vermerkt; qioam occupat iste de Wercl violenterß Allerdings ist es mir nicht gelungen, das Todesjahr dieses Herrn von Grafenwörth genau festzustellen. Er ist sicher noch 1287 zu belegen, muß aber schon beträchtlich vor 1304 gestorben sein. Andererseits erscheint bei Groß-Jedlersdorf die Schenkung K.Rudolfs an das Nonnenklostei in Tullu vom Jahre 1280 bereits notiert.' Das geschieht aber mit dem be zeichnenden Zusätze: qui fuit fundator eiusdem daustri. Offenbar war, als der Redaktor dies schrieb, seit jener Gründung bereits eine geraume Zeit schon verstrichen. Ja es scheint, daß K.Rudolf selbst nicht mehr unter den Lebenden weilte (t 1291). Diese Bemerkung nun findet sieh aber, das muß hervorgehoben werden, an einer Stelle, welche in 0 Uberhaupt nicht vorhanden ist. Dasselbe ist auch bei der dritten Eintragung, welche hier noch in Betracht kommt, der Fall. Es handelt sich um Gerasdorf.® Da wird nun zunächst angemerkt, daß Konrad von Heiligenstadt sowie Starkhand und dessen Bruder (Dietrich) von Nußdorf einzelne Besitzungen dort innehaben. Sie alle sind in den Achtzigerjahren des 13. Jahrhunderts urkundlich zu belegen. Leider war 1 Vgl.im Text S. 18 Nr. 43. ^ Ebd. S. 1 Nr.1 und S. 2 Nr. 3. "Ebd.S. 11 Nr.23. " Ebd. S. 19 Nr.44. ° So S.4 Nr.8; S.6 Nr. 13; S. 10 Nr. 21; S. 12 Nr. 26; S. 19 Nr.46; S.20 Nr. 48; S. 21 Nr.51 und 53; S. 22 Nr.56 und 57; S. 23 Nr.60—63; S. 24 Nr.64 und 67; S. 30 Nr. 84 und 85. 8 Vgl. S. 20 Nr. 50. 'S. 13 Nr. 29. 8 Vgl.Im Text S. 13 Nr.27.

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