Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XL Einleitung. aucli H aufweist. Schon daraus nun könnte auf eine ursprüngliche Zu sammengehörigkeit dieser Partien geschlossen werden. Es folgen nun in 0 durchaus solche Abschnitte, die heimgefallene Gutskomplexe verzeichnen. Zunächst jene der Zöbinger, wobei irrtümlich ein Teil der Eaabser Güter einbezogen wurde,^ dann jene von Kudolf Mazo, ferner der Beginn des Eaabser Gutskomplexes; endlich nach einer Eeihe von Ämtern, welche H fehlen, der nach Irnfrid von Hindberg heimgefallene Besitz, welcher, wie schon bemerkt,^ in H vom späteren Eedaktor nach seiner lokalen Be ziehung ins Amt Marchfeld eingeordnet wurde. Unter den weiteren, wie derum nur in 0 erhaltenen Aufzeichnungen stehen an erster Stelle die nach der Gräfin v. Peilstein (f ca. 1236) eingetretenen Heimfälle.^ Nach dem Verzeichnisse der Haferleistungen (nur in 0) folgen auf eine kurze Eintragung, die hier mit Bedditus circa Purchstal überschrieben erscheint, dann eine Eeihe von Orten unter dem Titel: Hec ceperunt de domino H. de Zewinge vacare. Wohl dürfte derselbe nur auf das unmittelbar folgende Egging (Nr. 208) zu beziehen sein, da auch H, bei dem ein officium Purchstal auftritt, nur dazu, am Schlüsse der Eintragung über Egging, den Heimfall von dem Zöbinger vermerkt."'' Allein es ist nicht nur bei jenem unter Bedditus circa Purchstal vermerkten Besitz wahrscheinlich, daß er erst nach 1235 erworben wurde,'' es folgen eben in diesem Ab schnitte dann noch eine Eeihe von Orten, bei welchen sich im einzelnen erweisen läßt, daß sie erst nach 1230 an den Herzog fielen. Denn hier tritt bereits ein nach Ulrich von Staats lediges Gut auf,® es weist auch eine ganz individuell gehaltene Bemerkung Uber den Eückkauf eines Hofes bei einem anderen Orte (Ernspach) darauf hin, daß derselbe erst nach 1235 erfolgt sei.' In H ist diese, offenbar nur einer bestimmten Zeit ent sprechende Bemerkung im Sinne einer späteren Zeit abgeändert.® Die zwei letzten Kapitel vor dem großen Abschnitte von Eintragungen, die nur in 0 erhalten sind und in eine spätere Zeit (König Ottokars von Böhmen) gehören, tragen in 0die Überschrift: Isti sunt redditus advocati in Syzenperch,^ und: Annotacio reddituum advocati in Lengehach de toto ofßciod" Während nun in H auch hier einfach von Einkünften im Amte S. und L. die Eede ist, weist schon die Form dieser Überschriften in 0 'Vgl. oben S. XV. 2 Vgl. oben S, XXXVII. 3 Vgl.im Text S.50 Nr. 179. * Ebd.S. 56 Nr. 218. 5 Ebd.S.56 Nr.217 n. 2. ® Ebd.S.57 Nr.222. 'Ebd,S.60 Nr. 238: Hanc euriam redemimits a vidua Meinhardi cui erat ohligata ah adMocato pi-o 16 tal.; et debent ei redndi de 500 tal. ® Hee euria redempta est.. et sunt ei recisa de 500 tal. ® Ebd.S.60 Nr. 240. "Ebd,S.66 Nr.259.

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