Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. XXIX schieclenen Stellea des ursprünglichen Hs.-Bestandes von verschiedener Hand später noch selbständige Nachträge eingeschrieben wurden. Was die anderen Teile dieses hier allein in Betracht kommenden Abschnittes von II anlangt, so ist hier vom Standpunkte der handschrift lichen Überlieferung wenig zu bemerken. Die folgende Aufzeichnung über die Riedmark (/) weist eine sehr weitgehende Übereinstimmung zu dem in 0 überlieferten Text auf, so daß im ganzen nur Mmnige bemerkenswerte Unterschiede zutage treten. Auch die Reihenfolge der einzelnen Orte ist durchaus dieselbe. Jedoch kann auch hier nicht angenommen werden, daß II aus derselben Vorlage schöpft wie 0; denn es hat nicht nur zwei selbständige Eintragungen mehr als 0,^ es bietet auch sonst an verschie denen Stellen Varianten, deren Eigenart kaum aus derselben Quelle zu erklären ist; denn unter diesen sind nicht nur eine Anzahl von Personen namen mehr,^ die der Abschreiber von 0 kaum übersehen oder ausge lassen hätte, auch die Ortsnamen weisen eine Verschiedenheit^ und solche Verschreibungen^ hier und dort auf, daß sie nicht auf dieselbe Vorlage zurückgeführt werden können. Auch bei den Zinsangaben ist ähnliches zu verfolgen. Der zweite Hauptteil dieses großen Abschnittes aber, der eine zweite Aufzeichnung über die Riedmark und eine solche über die oberösterreichi schen Ämter südlich der Donau umfaßt, fehlt in 0ganz und ist Uberhaupt nur in dieser Überlieferung erhalten. Daß auch da bloß eine Abschrift vorliegt, beweisen wiederum einzelne Fehler in der Wiedergabe von Orts und Personennamen® sowie von Zinsangaben.® Auch unnötige Wieder holungen' sprechen dafür. Für diese Aufzeichnungen nun kann aber nicht mehr die gleiche Vorlage aus der Babenbergerzeit angenommen werden. Schon der Um stand, daß in 0 dieser ganze große Abschnitt fehlt, deutet darauf hin. Und selbst wenn man annehmen wollte, es habe derselbe nur in dem einen der beiden Urbare aus der Babenbergerzeit gestanden, welches II im allgemeinen befolgte, so spricht dagegen doch von vornherein der In halt dieses Teiles. Eine zweite Aufzeichnung über die Riedmark findet sich hier am Beginne.® Sie weist aber, wenn auch die meisten Orte des ersten Riedmarkverzeichnisses wiederkehren, doch solche Unterschiede gegenüber diesen auf, besonders auch ihrem größeren Umfange nach, daß 'Vgl. unten S. 92 Nr. 24 und S. 114 Nr. 161. ^ Vgl. S.87 Nr. 1; S.88 Nr. 4; S.90 Nr. 14 und 15; S. 98 Nr. 57. " Vgl. S. 97 Nr. 49; S. 98 Nr.59; S. 103 Nr. 98; S. 108 Nr. 123; S. III Nr. 137. * Vgl. S. 89 Nr. 12; S.94 Nr. 36; S. 97 Nr. 51—53; S. 108 Nr. 120. ® Vgl. im Text S. 145 Nr.51 und 53; S. 163 Nr. 311; S. 170 Nr. 2 n.4; S. 179 Nr. 51; S. 187 Nr. 79; S. 194 Nr. 128; S. 201 Nr. 180; S. 211 Nr. 343. ® Vgl. S. 145 Nr. 57; S. 180 Nr. 51; S.182 Nr. 61; S. 185 Nr. 73; S. 191 Nr. 105. 'Vgl. S. 141 Nr. 23; S. 175 Nr. 28; S. 198 Nr. 152. " Vgl. unten im Text S. 139.

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