Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CXCIV Eililoitung. druck Eimer und Fueder vor.^ Ihr Verhältnis zu einander wird durch den Mauttarif von Stein aus der Zeit Herzog Leopolds VI. ganz allgemein auf1:30 bestimmt.^ Jedoch dürfte es sich hiehei nur um ein Rechenmaß handeln, dem gegenüber tatsächlich in praxi eine größere Verschiedenheit bestand,® denn bereits bei den Flüssigkeitsmaßen tritt ein Unterschied nach Städten (Wiener Maß, Tullner Maß etc.) hervor.^ Es entsprach dem in Wirklichkeit nicht vorhandenen Rechenmaß der carrata hier und dort eine verschieden große Anzahl von Eimern. Soweit die wenigen Summierungen hier (2) einen Rückschluß ge statten, müßte eine carrata Wiener Maß damals 24 Eimer umfaßt haben, was aber kaum zutreffen dürfte.® Auch in den oberösterreichischen Ge bietsteilen, wo der Wein fehlt, wird nach Eimern gerechnet. Das bezeugt nicht nur die Erwähnung von Bierabgaben an einer Stelle,® sondern aueh noch ein zweiter Beleg. Hier ist allerdings die Abgabe selbst nicht ver zeichnet. Wir hören nur, daß von drei Mansen im Amte Ternberg 8 vasa, quodlibet ad 20 iirnas zu leisten seien.^ Wahrscheinlich handelte es sich bloß um die Lieferung der Holzgefäße selbst. Diese vasa sind also kleiner als die Fuder (carrata). Diesen einfachen Verhältnissen gegenüber weisen die Trockenmaße auch in diesen Territorien® eine weitgehende Mannigfaltigkeit auf. Wir finden in Nieder- wie in Oberösterreich eine Reihe ganz verschiedener Maße erwähnt. Und diese Verschiedenheit beschränkt sich keineswegs nur auf bestimmte Verbreitungsbezirke einzelner von ihnen, es tritt an demselben Orte gelegentlich auch ein Unterschied von großem und kleinem Maße auf, zugleich aber erscheinen für verschiedene Körnerfrüchte auch verschiedene Maße gebraucht. Sehen wir näher zu, so werden sich in diesem anscheinenden Chaos doch gewisse Grundsätze für die Verwendung von Maßen nachweisen lassen. Die einzelnen Maße sind zunächst nach den verschiedenen Städten oder Märkten benannt: wir finden ein Wiener Maß,^" daneben ein Neu- 'FEA.H.6, 287 (Überschrift). ® Eauoh, SS. 2, 107. Vgl. auch Chmel, Geschichtsforscher 1, 29. 30. ® Vgl. dazu Schalk, Zur Gesch. d. älteren Wiener Maße im 15. und 16. Jahrhundert. Bl. f. Lk. 20, 468. * So im Text S, 71 Nr. 284—287. ^ Vgl. zu S. 130 Nr. 78 n. 2 auch die Summierung S.75 Nr.305. Es sind hier 4 Carr. weniger 6 Urnen = 1 Carr. Tulner -|- 58 Urnen Wiener Maß und 9 Urnen mensure minoris quam sit mensura Wiennensis; vgl. Nr. 283. 285—287. Dagegen aher Schalk a. a. O. ® Im Text S. 222 Nr. 585. 'Ebd. S.175 Nr. 27. s Vgl. dazu oben S. CXG. 'Über gleiche Verhältnisse im Westen Deutschlands vgl. Lampreoht, Deutsches Wirtschaftsleben 2, 481 ff. "Im Text S. 26 Nr. 71; S. 70 Nr. 283. 281. 286.

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