Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

§. 6. Maße, Münze und Preise. a) Maße. Fassen Avir bei Betrachtung der Maße zunächst die Flächenmaße ins Auge, so werden solche in diesen Urbaren nur an wenigen Stellen er sichtlich. Bei einem Walde im niederösterreichischen Amte Purgstall wird bemerkt, daß er 20 iugera umfaßt habe.' Anderseits wird die Größe eines Weinberges bei Klein-Retz auf 2^1^ iugera bestimmt.^ Die Rechnung nach Jochen war also auch hier das Regelmäßige, ohne daß sich aus dieser Quelle nähere Anhaltspunkte für die Größe dieser Maßeinheit gewinnen ließen.^ Größenangaben der einzelnen Güter oder Besitzstlicke kommen hier, wie bereits bemerkt wurde, sonst nirgends vor. Auch über die Längenmaße läßt sich daraus nur sehr wenig ge winnen. In der Hofmark Steyr wird ein Leinwanddienst (zinspalten) in der Regel nach Ellen (ulnas) bemessen^ und an einer Stelle speziell an geführt, daß dort (Reichraming) jede Zinspalte eine Elle lang sein solle (unius cuhiti longitudinis quelihet).^ Reichere Angaben sind nur Uber die Hohlmaße da zu gewinnen. Relativ einfach stellen sich die Flüssigkeitsmaße dar. Der Wein," aber auch das selten auftretende Bier^ sowie Honig® wurden Uberall nach Urnen und Karraten bemessen. In deutschen Urkunden kommt dafür der Aus- 'Im Text S. 56 Nr. 217. == Ebd. S. 17 Nr. 39. ® Im Urbar von Kremsmünster (1299) liiidet sich die Angabe; u7itim iuger hahens in longitudine pedes 240, in latüudine 120. Achleuthner, Das älteste Urbarium von Krems münster, Einl. p. XLIV. * Im Text S. 199 ff.(Amt Molin). 5 Ebd.S. 169 Nr. 1. « Vgl.im Text S. 10 Nr. 20; S. 13 Nr. 27; S. 17 Nr. 39; S. 70 Nr. 283; S. 71 Nr. 284 bis 287; S. 77 Nr. 311; S. 130 Nr. 72 ff. 'Ebd.S. 51 Nr. 180. 8 Ebd. S. 35 Nr. 118. Österreichische Urbare T. 1. n

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