Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

47 Statt, -stetten: eine Statt ist eine „Stelle, an der sich etwas befindet oder befunden hat“, z.B. ein Hof, eine Siedlung. (Schmeller II, 792). Namen auf -statten, -stetten (ahd. dat. plur. stetin zu stat) gehören der ahd. Siedlungsperiode vor 1100 an. Steg: mhd. stäc, stög stm. „Steg, schmale Brücke, schmaler Weg“ (Lexer II 1153). Tal, -tal: mhd. tal stn. md. stm. „Tal“ (Lexer II, 1397). Das Tal ist länger und breiter als der Graben. Uberlende: mhd. überlende stn, „lediges, nicht bestiftetes Gut oder Feld“ (Lexer II, 1639), Unger-Khull S. 601. Als Überlende bezeichnet man allgemein das zu einem Bauerngut gehörige Auszugshaus, in dem die alten Bauern nach der Übergabe wohnen, Wald: mhd. walt,-des stm. „Wald“ (Lexer III, 657). Wang, -wang: „Wang“ ist ein deutsches Wort, das bei uns schon in ahd. Zeit aus dem lebendigen Sprachgebrauch verschwand und nur mehr in Orts- bzw. Hofnamen überliefert ist, Die Namen auf -wang gehören also der Zeit vor 1100 an. „Wang“ bedeutet etwa: fruchtbare Niederung mit schütterem Wald (Kranzmayer KONB II 231). Weg, -weg: Höfe am „Weg“ liegen meist an wichtigen Verkehrs- verbindungen, wie dies aus urkundl. Belegen zu ersehen ist. Dem Wort „Weg“ kommt in der älteren Sprache eine viel größere Bedeutung zu als in der Schriftsprache, Weide, -weid: mhd. weide, weid stf, „Weide, Weideplatz; Futter, Speise; Jagd, Fischfang” (Lexer III, 737). Wiese: mhd. wise swstf. „Wiese“ (Lexer III, 938). Unter „Wiese“ versteht man eine Grasflache, ein ergiebiges Heuland. Wimm, -wimm: zu mhd. wideme, widem, widen swstm stf.“Dotierung einer Kirche, eines Klosters besonders mit Grundstücken, die zur Dotation einer Pfarrkirche gestifteten Gründe oder Gebäude, besonders der Pfarrhof“ (Lexer III, 821). 47

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