Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

43 zur Berufs- und Standesbezeichnung. In der ländlichen Sozialordnung bezeichnet „Bauer“ den vollberechtigten Hofbesitzer im Gegensatz zum Häusler. Das GW bildet in der Mundart den größten Teil aller Hofnamen, Die Mundart unterscheidet deutlich zwischen Zusammensetzungen mit -bauer und -hof. Die erste gilt als Bezeichnung für rein bäuerlichen Besitz, die zweite für herrschaftlichen Besitz. Berg, -berg: mhd. bärc,-ges stm. „Berg“ (Lexer I, 184). Dieses GW bezeichnet nicht nur eine Bodenerhebung, sondern den nutzbaren Boden überhaupt; es kann aber auch in der Bedeutung „Wald“ stehen. Als GW blieb -berg von der ältesten Zeit bis heute sowohl orts- wie hofnamen- bildend. Brunn, -brunn: „Brunn“ hat bei Hofnamen gewöhnlich nicht die nhd. Bedeutung „Brunnen“, sondern bezeichnet meist die Quelle. Mhd. brunne swm. „Quelle, Quellwasser“ (Lexer I, 366) Dorf, -dorf: als Simplex und als Kompositum weist das GW in der ältesten Zeit auf Einzelgehöfte freier Wehrbauern, also rechtlich privilegierter Bauern, hin. Namen auf -dorf gehören mit wenigen Ausnahmen amtlich erzeugter Bildungen der ahd. Siedlungperiode an. mhd. dorf stn. „Dorf“ (Lexer I, 499). Eck, -eck: als GW und Simplex kommt „Eck“ in Hofnamen außer- ordentlich häufig vor. Das Gemeinsame aller -eck-Namen ist, daß sie etwas Vorspringendes im Gelände bezeichnen;: einen Berg, eine Flur, einen Wald usw. -ern; siehe unter -arn. Feld, -feld: mwhd, velt,-des stn. „Feld, Fläche, Ebene“ (Lexer III, 57). In alter Zeit bezeichnete Feld „große, bald kulti- vierte, bald waldbedeckte Niederungen (Kranzmayer, KONB I, 147). Forst, -forst: „gepflegter Wald“; mhd. vorst, forst stm. „Forst, wald“ (Lexer III, 480). 43

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