Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

39 4. Das Kleinbauernhaus Hier ist der Wohnteil und der Wirtschaftsteil unter einem Dach vereinigt; diese Form bildet somit die einfachste Art der Gehöftebildung. 5. Das Kleinhaus Obwohl das Kleinhaus im Vergleich zu den vorher behandelten Formen keine selbständige Stellung in der Landwirtschaft einnimmt, so soll es doch in diesem Kapitel nicht fehlen, denn unter dem Begriff „Kleinhaus“ sind die „Überlenden“ und „Inhäusl“ zu verstehen, die so oft im Register aufscheinen. Als „Zuhäusl“ zum Bauernhaus dient das Kleinhaus den alten Bauern, den sogenannten Auszüglern, zum Wohnen. Das Kleinhaus wird auch manchmal „Inhäusl“ genannt, in dem die „Inleute“ wohnen, die dem Bauer vertragsmäßig verpflichtet sind. 39

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