Brückenbau 1892 - Schlussbrief v. Juni 1891

10 Sobald der Caisson auf die gehörige Tiefe versenkt und der Baugrund für die Fundirung geeignet bezeichnet wurde, ist der Hohlraum der unteren Arbeitskammer mit Béton in comprimirter Luft sorgfältig auszufüllen, das auf dem Mauerwerk sich eventuell befindliche provisorische Belastungsmateriale zu entfernen, das Fundament=Mauerwerk in den Mantelblechen bis zur entsprechenden Höhe, nöthigenfalls unter Anwendung von Pumpen auszuführen, der mobile Theil des eisernen Förderschachts herauszuziehen und der im Mauerwerk gebildete Schacht mit Béton in freier Luft auszufüllen. Das Fundament=Mauerwerk, von der Oberkante des Caisson=Gebälkes bis zur Höhe des Nullwasserspiegels ist aus Bruchstein=Mauerwerk mit rauh bossirter Hackelstein=Verkleidung gegen den Umfang der Mantelbleche in hydraulischem Mörtel auszuführen. Den Abschluß der Caissons=Fundamente bildet im Niveau des Nullwassers die in den Vertragsplänen eingezeichnete massive Abdeckschichte aus rauhen Quadern. Die zur Verkleidung des Fundament=Mauerwerkes zur Verwendung gelangenden Hackel¬ steine, sowie die Quader der massiven Abdeckschichte des Fundamentkörpers, sind in rauh bossirtem Zustande, d. i. mit gespitzten Lager= und Fugenflächen in hydraulischem Mörtel zu versetzen. Die Hackelsteine in dem Fundamente bestehen in Bindern und Läufern von circa 0•30 m bis 0•90 m Länge, 0·50 m bezw. 0·30 m Eingreiftiefe und in Schichten von 0-25 m bis 0·33 m Höhe. Die Dicke der Lager= und Stoßfugen, sowohl bei den rauh bossirten Hackel¬ steinen als auch bei der Abdeck=Quaderschichte darf höchstens 12 bis 15 mm betragen. § 4. Ausführung des Mauerwerkes im Aufbau. Das aufgehende Pfeilermauerwerk besteht aus Bruchstein=Mauerwerk mit Hackelstein¬ Verkleidung in hydraulischem Mörtel, sowie bei den Mittelpfeilern aus einer in halber Höhe des Pfeilers durchbindenden massiven Quaderschichte. Die Hackelstein=Verkleidungs=, oberen Abdeck= und Auflager=Quader im Aufbau sind im sauber bearbeiteten Zustande, d. i. mit gestockten Lager= und Fugenflächen, sowie mit fein gestockten und mit Randschlag versehenen Gesichtsflächen, in hydraulischem Mörtel in kunstge¬ rechter Weise zu versetzen. Die Anwendung der genannten Steine sowie deren Eingreiftiefe sind aus den, dem Vertrage beigeschlossenen Projectsplänen ersichtlich. Die Hackelsteine und Quader zu den sichtbaren Außenflächen sind in Bindern und Läufern derart herzustellen, daß ein guter Fugenverband daraus hervorgeht, jedoch sind sowohl für Läufer als auch für Binder variable Gesichtslängen zulässig. Die Ueberbindung soll min¬ destens 0·15 m betragen. Die Lager und Stoßfugen der Verkleidungs=Hackelsteine und Quader dürfen 8 bis 10 mm betragen. Die Fugen des sichtbaren Mauerwerkes sind mit Mörtel aus Portland=Cement zu verstreichen. Die Anbringung von Steinklammern zur Verbindung der einzelnen Quader unter¬ einander ist ausgeschlossen. Die Vergütung für die Herstellung der etwa erforderlichen Verankerungslöcher in den Auflagerquadern behufs Befestigung der Eisenconstructionen bleibt erforderlichen Falles speciellen Vereinbarungen vorbehalten. § 5. Qualität der Materialien. Der Béton ist in dem nachstehenden Mischungs=Verhältnisse auszuführen: 1 Raumtheil Roman=Cement, reiner Sand, 2 „ Schotter, wovon die eine Hälfte aus geschlägelten Steinen von 4 „ guter Qualität, die andere aus Flußschotter zu bestehen hat. Diese Steine dürfen nicht größer sein als so, daß sie durch einen Ring von 8 cm Durchmesser allseitig durchfallen. Das Mischungsverhältnis des zu sämmtlichem, sowohl unter als über dem Nullwasser herzustellenden Bruchstein=, Hackelstein= und Quader=Mauerwerk zu verwendenden Mörtels hat aus 1 Raumtheil Roman=Cement und 2½ „ reinem Sand zu bestehen. Es steht der Bauunternehmung frei, den durch Aushebung aus den Caissons ge¬ wonnenen Flußschotter und Sand, falls diese Materialien sich zum Béton beziehungsweise zum Mörtel eignen, zum Mauerwerk zu verwenden.

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