Brückenbau 1892 - Schlussbrief v. Juni 1891

für die Ausführung der Pfeilerbauten der oberen und unteren Ennsbrücke und der Steyrbrücke in Stadt Steyr. § 1. Pneumatische Fundirung. Die Fundirung der Mittelpfeiler dieser drei Brücken soll mittelst eiserner Caissons und comprimirter Luft erfolgen. Die Construction der Caissons ist im Allgemeinen den, dem Bauvertrage beigeschlossenen Projectsplänen entsprechend auszuführen, indeß die Details der Bauunternehmung anheim gestellt bleiben. Es muß die für jeden Pfeiler von Seiten des städt. Bauamtes zu bezeichnende Stelle möglichst genau eingehalten werden. Die pneumatische Versenkung der Strompfeiler darf nur dann abgeschlossen werden, nachdem ein tragfähiger, eventuellen Auskolkungen nicht unterworfener Baugrund erreicht worden ist. Die dieser Bedingung und der Solidität jedes einzelnen Pfeilers entsprechende Versenkungs¬ tiefe unter dem Nullwasser wird im Einvernehmen zwischen der städt. Brückenbau=Aufsicht und der Bauunternehmung während der Versenkung protokollarisch festgesetzt und zwar rechtzeitig, damit Unterbrechungen in den Fundirungs=Arbeiten hintangehalten werden. § 2. Gerüste, Stege und Hilfsmaschinen. Alle zu den Fundirungs= und Pfeilerbau=Arbeiten erforderlichen Gerüste, Stege, Vor¬ richtungen, Maschinen, Werkzeuge und Requisiten, welche zum Transport, Heben und Versenken der Caissons, der Quader und dergl. irgendwie nothwendig sein werden, sind von der Bau¬ Unternehmung auf ihre Kosten beizustellen, zu unterhalten und nach Beendigung des Baues zu entfernen. Die hiezu erforderlichen Hölzer überläßt jedoch die Stadtgemeinde der Bauunternehmung in unbearbeitetem Zustande unentgeltlich loco Baustelle; es sind aber die nöthigen Gerüstpläne sammt Holzausweisen ehethunlichst der Stadtgemeinde vorzulegen. § 3. Ausführung des Mauerwerkes in den Caissons-Fundamenten. Vor der pneumatischen Versenkung ist der Plafond der Caissons mit einer circa fünf Centimeter dicken Cement=Mörtelschichte zu versehen. Ueber diesem Mörtelbett sind die Räume zwischen den Trägern auf der Decke der Caissons sorgfältig mit Béton auszufüllen. Auf diese, mit der Träger=Oberkante eine Ebene bildende Bétonschichte wird dann das zur Versenkung erforderliche Fundament=Mauerwerk aufgebracht. Die Zwischenräume zwischen den eisernen Streben in der Arbeitskammer des Caissons sind, je nach den Umständen, theils vor, theils während der Versenkung, mit Bruchstein oder Ziegeln in hydraulischem Mörtel sorgfältig auszumauern.

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