Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

weis, daß er ein besonderer Hochachter von unserem H. P. Benedict seye, der hat sich über den Pöck entsetzlich geärgert. Was will er denn machen, sagte er. Zu Rom klagen, da wird es heißen, daß beyde etwas zu häftig wieder einander geschrieben haben, und dies wissen wir ohnehin schon; freylich zu Rom werden sie auch die Lehre des P. Benedicts verwerfen, allein das macht zu Wienn nichts. Und beym Reich wird er nur ausgelacht, wenn er mit so kindischer Klage aufgezogen kommen wollte. Der H. P. Benedict solle sich also nur kek darauf klagen lassen. Ja der H . Prelath zweiflet so gar, ob der Pöck wirklich Prelath wär, vielleicht, sagte er, hat er es nur gethan, um ihn desto mehr zu schrecken .. . Letztlich wollte die Wiener Zensur der Lehre Oberhausers nicht nahetreten; diese war dem Hof nur genehm. Aber Abt Ludovikus ließ nicht locker. Nicht einmal St. Rauttenstrauch und Wittola brachten es fertig, ihn auszuschalten. So schrieb Wittola an seinen Hauptkorrespondenzpartner in Lambach, den Bibliothekar P. Amand Greth OSB, am 3. Oktober 177712 : Mein allerliebst er Freund! Euer Wohlehrw. werden doch nicht bös auf mich seyn, daß meine viele Arbeiten, absonderlich heuer meine dreymonatliche Arbeiten in Mähren, mich Ihnen zu schreiben so lang gehindert haben. Dero Schreiben vom 24 . Herbstm. habe ich mit Freuden, aber auch mit einer gewissen Beschämung meiner Nachlässigkeit gestern empfangen . . . Ich kann aber die Sache des P. Benedikts nicht bis dahin verschieben. Ich küße diesen ehrwürdigen Bekenner und Vertheidiger der Kirchenlehre und berichte, daß nachdem ich mit Sr. Excell. dem Freyh. v. Kresse! und dem H. Hofrathe v. Martini über seine itzige Versuchung angelegentlich gesprochen habe, beyde diese mächtige Herren ihm sagen lassen, Er soll sich 1. vor dem hoffärtigen Abte zu Schwarzach gar nicht fürchten. 2. dem eigenen H. Abte, welchen ich mich höflichst empfehle, mit Versicherung des allerhöchsten Schutzes, Muth einsprechen. 3. auf den Fall der Verfolgung, und wenn er will auch itzt gleich, seinen Recursum ad Principem durch die hiesige Hofkanzley nehmen. Hierzu braucht es nichts anderes, als eine an Ihre Mayt. gestellte Bittschrift zu den Händen des H . Hofraths v. Martini einzusenden ... Oberhauser mußte schließlich seine Schrift in öffentlichen Blättern zurücknehmen. Dies tat er aber erst 1778, eineinhalb Jahre nach Ausbruch des Streites, mittels eines Inserates, das handschriftlich in Lambach aufbewahrt wird 13: ~2 StA Lambach, SchB 55a, fol. 74 f. 13 StA Lambach, Personalakt Oberhauser, fol. 98 o. Datum, fo l. 98 dass., ,Advertissement in der Regensp. StattsRclation Juli 1778 im 81. Stück'. 151

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