Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Protokolle waren dann längstens innerhalb von 24 Stunden mit Unterschrift des Kommissionsvorsitzenden (Präses) an die Landesstelle zu geben, welche sie von acht zu acht Tagen mit der von außen zu setzenden Aufschrift "Geistliche Kommissionssachen" nach Wien an die Hofkanzlei zu senden hatte. Bei der Landesstelle war zur Durchgehung dieser Protokolle ein eigener Referent zu bestellen. Die weltlichen Räte sowie allfälliges subalternes Personal der Filialkommission sollten aus dem bestehenden Personal der Landesstelle genommen werden, hieß es in der Instruktion. Vorsitzender sollte der Landeschef sein und weltliche sowie ein Geistlicher sollten als Räte fungieren. Selbstverständlich mußte bei der Auswahl des Geistlichen Rates Bedacht darauf genommen werden, daß er im Sinn des Systems handelte. Die Landesregierung brachte als Räte die Mittelsräte Graf Fieger, Pacher und Eybel in Vorschlag, letzteren unter Bezugnahme auf die kaiserliche Resolution vom 4. Mai 1781 und seinen bestehenden Verwendungsbereich25 . Hinsichtlich des geistlichen Rates war die Auswahl im Lande ob der Enns nicht eben leicht zu treffen. Die Regierung empfahl den späteren Bischof von Leoben, Alexander Franz Josef Graf Engl von und zu Wagrain, der Pfarrer von Enns war und einer der profiliertesten Priester im Lande. Eybel brachte den Abt von Schlierbach, Konstantin Frischauf, in Vorschlag, der unter den Prälaten des Landes als einziger für den Posten geeignet erschien. Frischauf war als treuer Josephiner bekannt. Eybel mochte auch auf die Tatsache hinweisen, daß der Zisterzienser Roher Curalt, welcher 1781 ein treu josephinisches Kirchenrecht geschrieben hatte, in Schlierbach weilen durfte. Am 7. November 1782 entschied Wien, daß die Geistliche Filialkommission aus nur zwei Mitgliedern zu bestehen habe, nämlich aus Eybel und dem Abt von Schlierbach. Bei allzu umfangreichen Arbeiten sollte noch der vorgeschlagene Graf Fieger zugezogen werden. Die Filialkommission in Linz brauche keinen eigenen Präses. Die beiden Räte hätten nur die Sachen zu expedieren und ihre Protokolle an die Landeshauptmannschaft zu leiten, wo sie vom zuständigen Referenten vorzutragen wären26 . Am 21. Juli 1783 erfolgte noch die allerhöchste Entschließung, daß der Abt von Schlierbach ,, wegen seiner angerühmten Geschicklichkeit, und persönlich guten Eigenschaften als Beisitzer der geist!. Filial-Kommission" einen jährlichen Gehalt von 700 Gulden, angefangen mit dem 1. August 1783, aus den geistlichen Fonds erhalten solle27. Offenbar war Eybels Einvernehmen mit Frischauf ein gutes. Anläßlich einer 25 Hittmair, S. 111. 26 Hittmair, S. 112. 27 StA Sdtläglbach, Mappe ,Frischauf', Nr. 149 Bleistift. 120

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