Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

45 Die Interessenten Stadtgemeinde Steyr und die W.G.C. bestreiten je 2/5 der Herstellungskosten unter der Voraussetzung, dass auch H. Josef Werndl als Anrainer und zwar als Besitzer der Häuser Nr. 528, 529, 530, 531 mit 1/5 der Herstellungs- und Unterhaltungskosten beigezogen werde. XVII. Vom Kollersteg aufwärts ist das linke Ufer auf 18 m schadhaft und daher mit Holzbe- schlacht zu sichern. Diese Herstellung besorgt die W.G.C. und trägt auch deren künftige Erhaltung. XVIII. a) Von diesem vorbenannten Beschlachte aufwärts läuft das Ufer in einer Länge von 243 m bis zum Hause der Feilenhauerinnung Nr. 468 längs des dem Urban Schreiberhuber gehörigen Grundes. Diese Ufer ist größtenteils mit Stauden und Bäumen bewachsen, und nur in kleine Strecken vom Wasser angegriffen, welche letztere nur mittelst einfacher Zäune zu sichern sind. Die Kosten der Herstellung trägt die Gemeinde Steyr mit Rücksicht auf den öffentlichen Verbin- dungsweg und die W.G.C. zu gleichen Teilen für die Gegenwart und Zukunft. b) In Betreff des Uferbeschlächtes längs des der Feilenhauerinnung gehörigen Hauses und Hammers erklärt H. Josef Reichl als Vorstand dieser Innung, dass diese Innung die sie betreffende Uferschlacht auch in Zukunft auf Ihre Kosten herhalten werden. H. Josef REICHL m.p. c) Von der südwestlichen Ecke der Papiermühle des H. Franz Hofmann Nr. 463 fluss- aufwärts hat die W.G.C. schon derzeit ein Holzbeschlacht von 40 m Länge auf Ihre Kosten hergestellt und verbindet sich die W.G. Kommunität auch die Kosten der Herhaltung für die Zukunft zu tragen. Dafür überlässt H. Hofmann den zunächst dieses Ufers liegenden zwischen der Straße und dem Wehrgraben situierten Grund gegen dem zur Benützung der W.G.C., dass auf selben nur Schotter und Holz, aber nicht Schleifsteine abgelagert werden. d) Von diesem Uferbeschlächte aufwärts ist das Ufer auf 60 m Länge ohne Uferschutz und nur mit Weiden bewachsen. Hier sind nur kleine Uferausbesserungen erforderlich. e) Auf weiteren 33 m Lunge und zwar bis zum Fußsteige zwischen dem Hofmannsehen Anwesen und dem Waisenhause ist das Ufer in einer Länge von 33 m in der jüngsten Zeit von der W.G.C. mit einem Holzbeschlächte auf eigenen Kostenaufwand gesichert worden. Die Gemeinde Stadt Steyr und die W.G.C. tragen für die Zukunft die Kosten der Herstellung zu gleichen Teilen, Franz HOFMANN m.p. f) Von dem letzterwähnten Fußsteige aufwärts 6 m ist längs des zum Waisenhause ge- hörigen Grundes ein 6 m langes Holzbeschlacht von der W.G.C. auf ihre Kosten in letzter Zeit herge- stellt worden. g) Die weiteren 65 m langen Ufer bis zur Anna- oder Plauznhofbrücke sind noch unbe- schützt, aber mit Weiden bewachsen, so dass deren Sicherung nur in kleineren Strecken sich als not- wendig darstellt. Die künftige Herhaltung dieser Uferstrecke übernimmt die Stadtgemeinde Steyr und die W.G.C. zu gleichen Teilen, insolange als nicht der Besitztum des Waisenhauses in andere Hände übergeht, resp. seinen milden Zweck entzogen werde, in welchem Falle der neue Besitzer zu 1/5 der Kosten beizuziehen wäre, was von der Stadtgemeinde und der W.G.C. ausdrücklich begehrt wird. XX. Von der St. Annabrücke bis zur Wehre oberhalb der Plauznhofbrücke hat das Ufer eine Länge von 45 m. und übernimmt deren Herstellung und künftige Herhaltung die W.G.C. allein. Techni- scherseits wird bemerkt, dass zur Sicherung des Ufers eine einfache, aber gute Verzäunung hinreicht. Zur größeren und deutlichen Fixierung des Endpunktes des Wehrgrabens wird nur bemerkt, dass dasselbe nur bis zum Fallenstege reicht, und von da die sogenannte reiche Steyr oder Steyrfluss be- ginnt. Biese letztere Bemerkung wird kommissionell gemacht, auf Grundlage der vorliegenden Ka- tastralmappe und des Parzellenprotokolls.

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