Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

44 Gartenmauer, welche zugleich Uferschutzanlage ist, in der beschädigten Länge bei seinem Grunde zur Zeit der Abkehr herzustellen und diese Mauer auch künftig herzuhalten. VIII. a) Anstoßend an das Haus des H. Turek befindet sich das Gasthaus des Johann Lichtenste- ger Nr.195 (Wehrgrabengasse 27). Das hier befindliche 26.90 m lange und 1.60 m hohe Uferbeschlacht ist hergestellt und derselbe verpflichtet sich auch zur künftigen Herhaltung desselben. b) Am linken Ufer befindet sich die Holzhütte des Wenzel Zimmer Nr. 220 deren Unter- bau an der ganzen Länge als schadhaft bezeichnet wurde. Dieser Uferbeschlacht ist nun gemauert hergestellt und verpflichtet sich Wenzel Zimmer diesen Unterbau auch künftighin gemauert auf seine Kosten herzustellen. Johann Lichtensteger m.p. Josef Stiegler m.p. Wenzel Zimmermann m.p. IX. Von dem hölzernen Beschlacht vor dem Hause Nr .196 (Wehrgrabengasse 29) des H. Ste- fan Schweiger bis zur Schlagerbrücke ist das Ufer in ganz schadhaftem Zustande. Derselbe erklärt sich bereit, dieses 30.50 m lange, und 1.50 m hohe Beschlacht von Holz neu herzustellen und auch in Zu- kunft zu erhalten. Die Breite der Straße beträgt 6.80 m. Stefan Schweiger m.p. X. Von der Schlagerbrücke aufwärts bis zur Reitmayrschen Nägelfabrik ist das rechte Ufer im schadhaften Zustand. Als Interessenten werden bezeichnet: 1.) Wehrgraben-Kommune 2.) Milder Versorgungsfonds als Besitzer des Hauses Nr. 197 3.) Die Waf. Ges, bezüglich des Hauses Nr. 198 4.) Die Reitmayrschen Erben bezüglich Ihrer Nägelfabrik Die Beiziehung dieser Interessenten erscheint umso gerechtfertigter als in Folge der städtischen Pilotage, auf welcher diese Hütte ruht, dann des Rades eine größere Beschädigung resp. eine größere Inanspruchnahme des Ufers stattfindet, als es der Fall wäre, wenn diese Hütte in den Wehrgraben nicht eingebaut wäre. Die ganze Uferstrecke, über welche sich die früheren Interessenten geeinigt haben, liegt ange- fangen von der Huberschen Eisendreherei bis zum kleinen Fall. Längs der Wallerschen Druckerei wurde von der Stadtgemeinde Steyr wegen Gefahr am Verzuge eine Uferbeachlachtung mit einem Kostenaufwand im Betrage von 106 fl 86 kr im Jahre 1875 unter ausdrücklichem Vorbehalt des Regressrechtes an die W.G.C. hergestellt. Die W.G.C. erklärte sich bereit, die Hälfte der obigen Kosten zu übernehmen, womit sich die Stadtgemeinde Steyr zufrieden stellt. Durch diese Vereinbarung löst sich auch die im Statth. Erlasse vom 19.2.1876 Z. 8021 gestelltes Frage. XV. a) Vom kleinen Fall 30 m Aufwärts ist in Folge der Straßenregulierung ebenfalls ein neues Holzbeschlacht ausgeführt worden, dessen Kosten die Gemeinde Steyr und die Waffenfabriksgesell- schaft bestritten hat. Die künftige Herhaltung übernimmt die Stadtgemeinde und die W.G.C. gegen dem, dass auch von Seite des H. Josef Werndl 1/5 dieser Kosten bezüglich dieser Uferstrecke beigezo- gen werden. b) Von der vorbenannten mit 30 m angegebenen Strecke läuft das Ufer 60 m lang bis zur grossen Fallbrücke, und wäre dasselbe teilweise mit Weiden bestockt und nur streckenweise vomWas- ser unterwaschen ist, in den schadhaften Stellen mittelst starker Zäune zu sichern. Diese Konstruktionsweise wird von dem anwesenden Staatstechniker schon deshalb bevorwor- tet, weil bei Ausführung eines anderen Uferschutzes die streckenweise gut bewachsenen Ufer abge- graben und daher gelockert werden mussten.

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