Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

43 Herstellung der Uferschlacht längs des Hauses des Anton Mayr, welcher Bürstenbinder-Gewerbe be- treibt, und daher das Wasser auch zu seinem Geschäft benützt. 1.) Die W.G.C. 2.) Die Gemeinde Stadt Steyr, 3.) Der Hausbesitzer Anton Mayr. H. Anton Mayr erklärt sich bereit, zu dieser Uferschlachtherstellung und künftigen Erhaltung derselben 1/5tel der ganzen Quote bestreiten zu wollen, und zwar ohne Rücksicht auf die Konstruktion und ersucht, dass die bei seinem Hause bestehende Waschbank dort ihr Verbleiben haben könne. Die Stadtgemeinde Steyr und die W.G.C. vereinigen sich auf die Zahlung von je 2/5tel der übrigen Herstellungs- und Unterhaltungskosten. Herr Oberingenieur Karl Hronek erwähnte bezüglich der Herstellung dieser Schlacht nachfolgen- des: Da auf diesem Punkte wegen der großen Frequenz eine Passagehemmnis eine große Störung des Verkehres verursachen würde, so wäre hier eine standhafte Uferschutzmauer aus großen Bruch- steinen herzustellen, womit sämtliche Interessenten sich einverstanden erklären. Anton MAYR m.p. b) Anstoßend am Hause des H. Anton Mayr befindet sich das Haus des Franz Unzeitig No 192 (Wehrgrabengasse 19) Die vor diesem Hause an die Gemeindestraße angebaute Uferschlacht hat die Länge von 13.35 m und eine Höhe von 1.50 m und befindet sich in einem schlechten Zustande. Die Straße daselbst ist 4.50 m breit. Erwähnt wird nur, dass sich in dem W.G. eine zu diesem Hause gehörende Waschbank von 2 m Länge befindet. H. Unzeitig gibt vor der Kommission die Erklärung ab, dass er bisher die Uferschlacht vor seinem Hause hergehalten habe, dieselbe herstellen und in Zukunft herhalten werde. Von den anwesenden Staatstechnikern wird bemerkt, dass der engen Passage wegen diese Stre- cke ebenfalls mit einer Ufermauer versehen werden möchte. c) Zwischen den Häusern des H. Unzeitig uns seines Nachbars Turek ist ein Schlauch angebracht, welcher derzeit schadhaft ist und durch H. Turek in guten Zustand versetzt wird. Was das längst des Turekanwesens No 193 u. 194 (Wehrgrabengasse 21, 23, 25) befindliche Uferbeschlacht anbelangt, so hat dasselbe eine Gesamtlänge von 58.30 m. Hievon hat H. Turek in vo- rigen Jahren ein Holzbeschlacht in einer Länge von 37.60 m neu hergestellt und es handelt sich nur noch um die weitere Sicherung des rechtzeitigen Wehrgrabenufers und zwar von der oberen Ecke der Waschhütte bis zum Garten des Josef recte Johann Lichtensteger No 195 in einer Länge von 20.80 m und einer Höhe von 1.50 m. Die Straße daselbst ist 3.50 – 3.78 m breit. H. Turek erklärt, dass die Uferschlacht in einer Länge von 37.60 m er hergestellt habe und auch bereit sei, selbe in dieser länge zukünftig als Holzbeschlacht herzuhalten, verwahrt sich jedoch gegen Beitragsleistung bezüglich der Reststrecke von 20.80 m. Diese Reststrecke wurde wegen Dringlichkeit durch die Gemeinde Steyr unter Vorbehalt des Regresses an die W.G.C. vor einem Jahr hergestellt. Josef TUREK m.p. Die Stadtgemeinde Steyr und die W.G.C. einigt sich auf die Bestreitung dieser Kosten, dahin, dass für die Zukunft von jedem Interessenten die Hälfte dieser Kosten bezahlt werden. Zugleich verpflichtet sich die W.G.C. die Hälfte der Kosten des im vorigen Jahre hergestellten obgenannten Uferschutzbaues im Betrage von 97 fl. zu ersetzen, (Rechnung vom 28.12.1875 Z. 2039 ex 1876) und verzichtet somit die Stadtgemeinde auf ihr oben angegebenes Regressrecht an die W.G.C. bezüglich der einen Hälfte dieser Herstellungskosten. d) Am linken Ufer zwischen der ersten und zweiten Waschhütte des H. Turek ist die Ufermauer beim Garten des Josef Stiegler Nr. 223 im schadhaften Zustande. Josef Stiegler verpflichtet sich diese

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