Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 33 - zurück, wobei die Geldverrechnung von der Verschleißkasse, die Gebarung vom Salzverschleißmagazin geführt wurde. Ab 1834 besorgte die "Salzfaktorie" die Umarbeitung der Fuder in Kufen und Fassel. 1854 wurde sie mit dem Hofkasten- und Bauamt zur "k. k. Salzmaterial- und Zeugverwaltung" vereinigt . 1 d) Die oberösterreichischen Landstände. Auch die o.ö. Landstände hatten sich für einige Zeit in den Salzhandel eingeschaltet. Am 27. Oktober 1705 kam ein Vertrag zwischen den Landständen und der Hofkammer probeweise auf 3 Jahre zustande, in dem die Landstände sich verpflichteten, nach Möglichkeit jährlich 44.000 Fuder Gmundner Salz in Oberösterreich zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen . 2 Je- der Privathandel war während dieser Zeit verboten. Das Salzamt hatte für die Straßen zu sorgen, auf dem Wasserweg waren die Salztransporte mautfrei. Die Überwachung geschah weiterhin durch die Salzbereiter. Nach Ablauf der 3 Jahre verzichteten die Stände auf eine Verlängerung, da der erwartete Gewinn ausge- blieben war und auch der Privathandel sowie der Schleichhan- del mit fremdem Salz nicht hatte unterbunden werden können. Die Hofkammer stellte daher 1709 den alten Zustand wieder her, ohne jedoch den stark zurückgegangenen Salzverschleiß dadurch beleben zu können. Am 17. Nov. 1722 kam es zu einem neuerlichen dreijährigen Vertrag mit den o.ö. Landständen, wel- cher auf 30.000 Fuder im ersten und je 40.000 Fuder im zweiten und dritten Jahr lautete, wobei den Landständen das Salz verbil- ligt abgegeben wurde und ihnen auch sonst noch verschiedene Begünstigungen gewährt wurden. Erst 1750 wurde der Vertrag im beiderseitigen Einverständnis gekündigt. 3 Nun konnte wie- 1 Schraml, Salzwege, S. 166. 2 Schraml, Salinenwesen I, S. 329 ff.; Krackowizer II, S. 360 f. 3 Stauber, Hist. Ephemeriden, S. 459.

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