Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 161 - Dieser Vertrag war jedoch schon nach einem Jahr überholt, da man nun 1789 mit Franz Jungreithmai r 1 und neuerlich mit Pözl 2 einen Vertrag auf ein Jahr abschloss, der zu den schon bekannten Bedingungen noch die Bestimmung erhielt, dass der Wagen 30 Personen fassen müsse, die Hauptreparatur nicht mehr in der Hofschmiede gemacht werden müsse, je- doch die großen Schäden vom Kloster und die kleinen vom Heidführer behoben werden sollten. Jeder der beiden Heidfüh- rer sollte 50 fl bekommen sowie 30 fl Zuschuss, falls der Preis von 1 Metzen Hafer auf dem Welser Wochenmarkt auf 1 fl o- der mehr ansteigen wurde. 1791-94 war Jakob Kollner Heidführer, 3 1794 auch ein ge- wisser Sebastian Staudinger, Wirt am Berg . 4 Zu dieser Zeit dürften abwechselnd ein oder zwei Wagen gestellt worden sein. Jedenfalls wurde dem Stift mehrmals nachdrücklich die Stellung eines zweiten Wagens aufgetragen, wie z. B. 1810 und 1811, da sich das Stift vergeblich dessen weigerte, 1812 aber dazu bereit erklärte. Die Norm jedoch blieben zwei Wagen. Im 19. Jhd. fuhren im Allgemeinen nur die Nauführer und die 20 ältesten Steurer mit dem Heidwagen zurück, während das üb- rige Personal zu Fuß ging. 5 In der folgenden Zeit fehlen die Namen der Leute, denen das Stift die Heidfuhr übertragen hatte. 1809 war sie vorüber- gehend infolge der Kampfhandlungen eingestellt worden. In diesen Zeiten der allgemeinen Teuerung war auch die Heidfuhr immer mehr zu einer Belastung des Stiftes geworden. Das Stift verlangte daher auch, dass ihm der Zuschuss sowie der Fuhr- lohn in Einlösscheinen, also im fünffachen Nennwert des Pa- piergeldes, ausgefolgt werde. 6 Die Klagen des Stiftes, dessen 1 LStA 478 Nr. 70 (1789 Dez. 31). 2 Ebenda Nr. 69. 3 Ebenda Nr. 72 (1790 Dez. 31), Nr. 75 (1793 Dez. 31). 4 Ebenda Nr. 76 (1793 Dez. 31). 5 SOA Hs. Nr. 24, fol. 13 v. 6 Schraml, Salinenwesen II, S. 269.

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