Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 155 - einem vermögenden Manne, erfolglos waren, und man unter allen Umständen einen Fuhrmann brauchte. Unter Zusage derselben Beihilfen gelang es auch 1545, ihn zur Weiterfüh- rung der Heidfuhr zu bewegen . 1 Am 1. April 1546 wurde mit Mair ein Vertrag folgenden Inhaltes geschlossen: 2 1. Er oder seine Erben, die nach ihm den Hof innehaben, verpflichten sich für 3 Jahre (1546-48) zur Heidfuhr zum ge- wöhnlichen Fuhrlohn. Dabei darf es nicht mehr vorkommen, dass er, wenn er in Marchtrenk ankommt "von den schef- khnechten vnd nawfergen wie bisher beschehen ist mit grobhait vnd vngeschickhten wartten verzuglich nit aufge- halten werde". 2. Er bekommt jährlich 34 Pfd. Pf., wovon 17 Pfd. Pf. so- wie vier Fuder Salz frei aus dem Salzamt, 8 Pfd. 4 ß Pf. von den Fertigern und ebenso viel vom Stift zu leisten sind. 3. Sein Gut ist für diese drei Jahre frei von jeder Steuer und Robot. Nachdem dieser Vertrag abgelaufen war, weigerte er sich neuerdings und führte ins Feld, dass die Naufergen und Steurer schon betrunken nach Marchtrenk kommen, dort weiter essen und trinken und ihn oft zwei Stunden warten lassen. Inzwischen hätten sich die übrigen Steurer schon zu Fuß auf den Weg gemacht und er habe dann nur den halben Wagen voll. Mit den 34 Pfd. Pf. könne er auch nicht mehr sein Auslangen finden, da er heute zwei Knechte brauche gegen früher einen, während ein Knecht früher 3 Pfd. Pf. heute aber 10 Pfd. Pf. als Lohn bekäme. Außerdem müsse er jährlich zu seinem eigenen Hafer noch 1 Ebenda Nr. 113 (1545 März 6). 2 Ebenda Nr. 67; SOA Bd. 7 fasz. 13.

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