Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 103 - vom Ende des 17. Jhds. bis 1750 wöchentlich 2 fl . 1 Für die Witwen der Stadlschreiber galten damals bereits dieselben allgemeinen Bestimmungen wie für die Witwen aller Beamten im Salzwesen. Im Falle einer Wiederverehelichung hörte die Provision auf. 3. Sonstige Bezüge. Neben der Besoldung durch das Stift Lambach und den Bezügen durch das Salzamt erhielt der Stadlschreiber noch verschiedene Bezüge, deren Zahl und Wert mit dem Wachsen seines Aufgaben- bereiches ebenfalls zunahm. Bereits in der Salzordnung von 1418 werden dem Stadlschrei- ber gemeinsam mit den Legern für jede Zille, die in Stadl geleert wird, 12 Pf. zugesprochen. 2 Hierher gehören vor allem auch die Bezüge aus der Wasser- büchse. Aus dieser bezog der Stadlschreiber laut 1. Ref. Lib. 12 Pfd. Pf., 3 was aber auch hier nicht etwa eine Neueinführung war, son- dern schon in den frühesten Zeiten geübt wunde. Dafür spricht die Erwähnung schon in der Salzordnung von 1439 . 4 Im 2. Ref. Lib. 1563 wurde die Summe auf 12 Pfd. 38 14 Pf. erhöht, 5 während 1656 ihm zwei Summen zugesprochen wurden: 18 fl wegen der Wasserbüchsen-Raitung und 10 fl wegen des Stadlschreiberdiens- tes, also insgesamt 28 fl . 6 1722 wurden dem Franz Gottfried Rei- mer neben den schon erwähnten 285 fl Besoldung noch 100 fl aus der Wasserbüchse zugesprochen . 7 1765 erhielt der Stadlschreiber insgesamt 156 fl aus der Wasserbüchse, die sich folgend aufglie- derten: 1 Ebenda, I, S. 108. 2 LStA Doc. mon. II Nr. 636. 3 ReflLib. 1524 fol. 220 v. 4 LStA Urk. Nr. 775. 5 Ref. Lib. 1563 fol. 211 r. 6 Ref. Lib. 1656 S. 487. 7 SOA Res. 1722 S. 376.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2