Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

225 Annus Christi 1525. historische doch wahrhaffte Erzehlung, werde mir bey unpassionierten und verstän- digen Leuten keinen Unglimpff gebehren. Nam talia si dicantur, quae vera, quae nota sunt, ex Historicis & Chronicis (ex archivis) non detrahitur Existimationi bonae, sed excitantur viventium studia, bonos quidem ad imitandum, malos autem ad detestan- dum: schreibt der vornehme Jesuit und Professor zu Dillingen Paulus Layman; Das wird also verhoffentlich auch mir dißfalls gelten, und recht seyn. Solchemnach nun, in etwas zu gedencken, wie es vor und bey selben Zeiten mit dem geistlichen, oder Kirchen-Stand bey der Stadt Steyer bewand gewest, so er- scheint aus der Recognition oder aus dem droben sub Alberto I. inserirten Revers; darinnen sich anno 1395. die Ritter, der Richter, Rath und Gemeine zu Steyer, gegen Abt Ulrich zu Garten verschrieben, Ihn und seine Nachfolger, für ihren Obristen Pfarrer zu erkennen, und zu halten; daß dem nach vor, und von selber Zeit an die Prälaten von Garsten die Kirch zu Steyer mit Predigern oder Priestern aus ihren Convent ersetzt, und sonsten die Administration in spiritualibus exercirt haben. Daß auch die rechte Pfarr-Kirchen, und die Begräbnuß vor Alters allda zu Garsten, die Kirch zu Steyer aber nur ein Filial dahin gehörig gewest; Als sich aber die Gemeine und Burgerschafft fast gemehret, sey auf ihre Bitte von dem Abt zu Garten die Steye- rische Filial-Kirch zu einer Pfarr zu erheben gewilliget, auch die Begräbnis dahin zugelassen worden; Wie solches in den alten Schriften befindlich, und sonderlich in Herzog Albrechts Ausspruch, der oben sub anno 1437. vorkömmt, begriffen. Hingegen hat die Burgerschafft zu Steyer, inmassen schon zum Theil ange- deutet worden, aus eigner Darlag, mit mercklichen Unkosten, nicht allein vor, son- dern auch nach der 1522. jährigen Feuers-Brunst, die Pfarr-Kirchen von neuen, samt andern Capellen mehr erbauet, und wieder aufgerichtet; sonderlich aber zu Unter- haltung der Priesterschafft und Verrichtung des Gottesdiensts, reichliche Stiftungen gethan; Vornehmlich aber nachbemeldte, aus den alten Burgerlichen Geschlechtern, die Teurwanger, Tungaßinger, Perausch, Goldschmidt, Camerhuber, Lurger, die Traindten, Prandtstetter, Kirchbaum, Vorster, Pranauer, und andere; Wie auch die Bruderschafft der Elend- und Fletzer-Zech, Messerer, Schneider, und anderer Hand- werckschafften, unterschiedene Beneficia, ewige Messen, Jahr-Täge, Processionen und dergleichen gestiftet; Und hierzu ein nahmhafftes Gut, an baaren Geld, Gülten, Diensten, Unterthanen, Zehenden, Weingärten und andern Einkommen verschafft und reichlich bedacht haben: Und wird man mir hoffentlich nicht verargen, wenn ich die Motiven und Ursachen, so die Fundatores zu nurgedachten Stiftungen, pro remedio animarum bewogen, aus ihren eigenen mit geist- und weltlicher Obrigkeit approbation und Fertigung aufgerichteten Stiffts-Briefen hieher setze. Darinnen Sie dann bekennen und bejahen, daß ein jeder Mensch im ewigen Leben Lohn empfahe, nachdem er hie in dem zeitlichen Wesen, mit guten Wercken verdienet und erwor- ben hab: Item, daß uns armen Christen Menschen, zu dem ewigen Leben, und Heil unserer Seelen, am jüngsten Gericht nichts höhers zu statten kommen möge, dann unsere gute Wercke, so wir in diesem Jammerthal gegen GOtt den Allmächtigen vollbringen und voran schicken. Ingleichen, daß demMenschen nichts anders nach- folgt, dann allein seine guten Wercke, die er hie in dieser Welt in GOtt würcket, und dergleichen, etc. Bey solch angezogenen reichen Stifftungen dann die Geistlichkeit sich sehr gemehret, daß der Rath Ursach genommen, bey dem Landes-Fürsten an- zuhalten, zu verwilligen, einen halben Thom aufzurichten; Weilen gemeiner Stadt höchst beschwerlich, auch gegen dem Landes-Fürsten, der hieraus folgen- der Verringerung an Steuern, Wacht und Mannschafft, unverantwortlich fal- len wollte, daß ein jeder Beneficiat, (derer im Jahr 1509. und 1504. zehen gewest, nemlich der Beneficiat oder Caplan, der Grüntaler, Vorster, Traindt, Kriech-

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