Amtsblatt 1905/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

178 Meldeblattes nur der Landwehrtruppenkörper eingetragen erscheint. Steyr, 12. September 1905. Z. 18.981. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts=Vorstehungen rc. Gebührenfreie regelmäßige Zustellungen der Briefpost¬ sendungen im Außenbezirke des k. k. Postamtes Than¬ stetten. Vom 15. September 1905 angefangen gelangt ganzen Außenbezirke des k. k. Postamtes Thanstetten die gebührenfreie, regelmäßige Zustellung der Briefpostsendungen an die im Außenbezirke des genannten Amtes wohnhaften Adressaten zur Einführung. Die Zustellung hat zu erfolgen: a) Jeden Montag, Mittwoch und Freitag: Harraß, Fiedlberg, Lutzmannsdorf, Deuschlwäng, Enzels¬ Wirnsberg, Holzing, Nieder¬ Goldberg, Pesendorf, dorf, Oberbrunnern, Matzelsdorf, brunnern, Rath, Gneding, Droißendorf, Aigen, Falkenberg, Kenning, Bestenleiten, Hain¬ bach samt zugehörigen Einzelnobjekten; b) Jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag in: Thanstetten, Edt, Mauswinkl, Rotgasse, Waidern Origl, Nestelbach, Brunn, Dörfl, Rennersdorf, Karndorf, Holzhäusl, Baumgarten, Stichlberg samt zugehörigen Einzel¬ objekten. Weiters wird am Gasthause des Herrn Josef Kalteis (vormals Hasenleitner) Oberbrunnern Nr. 16 ein Briefkasten V. Sorte mit einer auf die wöchentlich drei¬ malige Aushebung (gelegentlich der Bestellgänge) bezug habende Aufschrifttafel zur Aufstellung gelangen. Steyr, 27. August 1905. Z. 19.102. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anläßlich eines konkreten Falles hat die k. k. Statt¬ halterei in Linz die Wahrnehmung gemacht, daß die prak¬ tische Durchführung der Anordnungen der o.=ö. Landesbau¬ ordnung vom 13. März 1875, L.=G.=Bl. Nr. 15, sowie der für einzelne Städte erlassenen besonderen Bauordnungen über die Anlage von Dampfkessel bei der Aufstellung kleiner Dampfkessel auf Schwierigkeiten stößt. Dies gilt insbesondere von der Forderung, daß alle Dampfkessel in Lokalen aufgestellt werden müssen, welche nur leicht überdeckt und in keinem Falle gewölbt sind. Ueber Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 27. August 1905, Z. 6910/XI, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen aufgefordert, zuversichtlich bis 1. Oktober 1905 auf Grund der diesbezüglich bisher gemachten Erfahrungen zu berichten, ob es nicht notwendig oder doch im Interesse der Förderung der Anwendung von Dampfkraft in gewerb¬ lichen Betrieben wünschenswert erscheint, daß für die Auf¬ stellung von kleinen einzeln verwendeten Dampfkesseln gewisse Erleichterungen geschaffen werden, wie solche schon in anderen Bauordnungen, so in der Bauordnung für Niederösterreich vom 17. Jänner 1883, L.=G.=Bl. Nr. 36, zugelassen sind. Diese Bauordnung gestattet unter gewissen Kautelen die Aufstellung der Kleinkessel (Durchmesser bis 1•2 m, Rauminhalt bis zur Wasserstandsmarke bis zu 1 m3, Dampf¬ druck bis zu 6 Atmosphären) in bewohnten Häusern und frei in Werkstätten und stellt die Aufstellung von Zwergkessel (Durchmesser bis zu 0’8 m, Wasserinhalt bis zur Wasser¬ standsmarke 0.5 m3, Dampfdruck bis zu 4 Atmosphären) lediglich unter die für Anlage von Feuerstellen geltenden Vorschriften. Steyr, 9. September 1905. Z. 1452/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 31. August 1905, Z. 3508, anher eröffnet, daß die Ein¬ führung des Buches „Oesterreichischer Liederquell Franz Brunner, Martin Einfalt und Franz Prammer an den Schulen des Bezirkes vom Schuljahre 1906/7 ange¬ fangen, keinem Anstande unterliegt. Steyr, 10. September 1905. Z. 1462/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 31. August l. J., Z. 4033, wird den Schulleitungen unter Hinweis auf die landesschulrätlichen Erlässe vom 19. April l. J., Z. 1846, und vom 7. Juli l. J., Z. 3164, ausdrücklich eingeschärft, daß die Musterkollektion der neuen Schreib= und Zeichenhefte für Volks= und Bürgerschulen ausschließlich bei der Firma Johann Brunnthaler in Linz, Franz Josefs=Platz 33, zu be¬ ziehen ist und jede von einer anderen Firma ausgegebene derartige Kollektion nicht als die mit dem erst¬ erwähnten Erlasse vorgeschriebene authentische „Muster¬ kollektion" gelten kann. Steyr, 9. September 1905. Z. 18.858. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. ä. Erlasse vom 4. März 1905, Die mit dem h. Z. 4856, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Gottwald sind ein¬ zustellen. Steyr, 9. September 1905. Z. 18.862. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Eugen Piazza aus Triest. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. August 1905, Z. 19.626/II, treibt sich der nach Triest zuständige Eugen Piazza bestimmungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimats¬ gemeinde Geldunterstützungen verabreichen. Der Genannte ist im Besitze des ihm vom dortigen städtischen Anagrafen=Amte unterm 15. Mai 1900, Z. 1701, ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Not ausgenommen, keinerlei

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