Amtsblatt 1905/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

18: Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens Erlöschen der Seuche. gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg; vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum Gemeinde und Ortschaft Schwertberg vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest schaft Aigen. verseucht gewesenen Gemeinde Brod=Moravice und derer Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen der Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Statthalterei in Linz vom 4. September 1905, Z. 19.981/X, Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung in die Kenntnis. 38.623 (enthalten im Amts¬ vom 24. August 1905, Z. „Linzer Zeitung vom 29. August d. blatte zur „ J., Nr. 73), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, 11. September 1905. Z. 18.893. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. September 1905, Nr. 19.977/X, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Im Stuhlgerichtsbezirke Perlak des Komitates Zala in Ungarn ist die Beschälseuche (Chancreseuche) unter den Steyr, 7. September 1905. Z. 18.697. Zuchtpferden in größerer Verbreitung aufgetreten Da aus dem gedachten Komitate nach den hierseitigen An alle Gemeinde=Vorstehungen und Verwaltungsgebieten ein reger Verkehr mit Pferden unter¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden halten wird, so werden die k. k. Gendarmerie=Posten=Kom¬ manden zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des zur Kenntnisnahme. Innern vom 25. August l. I., Z. 38.970, und der k. k. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich o.=ö. Statthalterei vom 2. September 1905, Nr. 19.435/X beauftragt, Erhebungen dahingehend zu veranlassen, ob nicht in der etwa aus den in der in dem amtlichen Teile der „Linzer Berichtsperiode vom 27. August bis 2. September 1905. Zeitung“ Nr. 73 enthaltenen Kundmachung des k. k. Mini¬ 1. Maul= und Klauenseuche. steriums des Innern vom 24. August 1905, Z. 38.623, namentlich angeführten oder aus anderen Gemeinden des Bestand der Seuche. Stuhlgerichtsbezirkes Perlak im Laufe des Jahres 1905 zu Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Peter am Zuchtzwecken bestimmte, beziehungsweise geeignete Pferde in Wimberg, Ortschaft Habring. den Bezirk Steyr eingeführt worden sind Nach dieser Kundmachung des k. k. Ministeriums des 2. Rotlauf der Schweine. Innern ist die Einfuhr von Einhufern (Pferden, Eseln Bestand der Seuche. Maultieren, Mauleseln) wegen des Bestandes der Beschäl¬ seuche aus dem Komitate Zala, Stuhlgerichtsbezirk Perlak Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft aus den Gemeinden Also=Domboru, Draskoveč, Dravan¬ Waldneukirchen. gyhaz, Jurcseveč, Mura Kiraly und Muravid verboten. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Ried; Im zutreffenden Falle werde ich den Amtstierarzt zur Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen Untersuchung der eingeführten Pferde auf den Gesundheits¬ 3. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspolthofen, Ortschaft zustand entsenden. Kirchdorf. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. f— Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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