Amtsblatt 1905/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern Schafen, Ziegen) aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Nagypaty und Kispaty, Puszta¬ csö (Stuhlgerichtsbezirk Közseg) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Poprad (Stuhlgerichtsbezirk Szepesszombat in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Ver¬ bote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 1. Juni 1905, Z. 24.827 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 7. Juni d. J., Nr. 49), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1905, Nr. 12.715/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 12.790. Steyr, 18. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1905. 1. Bläschenausschlag der Pferde und Rinder. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Oberstötten 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Raab, Ortschaft Großprammbach; Gemeinde Dorf, Ortschaften Munderfing Reiting 3.. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu¬ kirchen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Laakirchen, Oxtschaft Stötten; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Hasendorf 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Peter, Ort¬ schaft Zizlau. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Ottensheim, Ortschaft Dürnberg. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Diersbach, Ort¬ schaft Inding; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Otterbach. 3 Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Linzerberg; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften Furth und Katzbach 125 Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ort¬ schaft Haraberg Gemeinde Schärding, Ortschaft Vorstadt Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1905, Nr. 12.802/X, in die Kenntnis. Z. 12.930. Steyr, 18. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 13.121/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Juni l. J., Z. 26.600, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 20. Mai l. Z. 11.011, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen:Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bihac, Bosn.=Dubica, Bosn.=Novi, Dervent, Kotor=Varos, Priedor, Prnjavor, Sanskimost und Zupanjac. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 13. Juni 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 13. Juni 1905, Z. 13.121/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 18. Juni 1905. Z. 12.991. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stipendium für den Hufbeschlagskurs in Stadl pro 1905. Z. 13.271. Kundmachung. Die vom hohen o.=ö. Landtage für das Jahr 1905 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei¬ plätze zum Besuche des am 1. September 1905 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagskurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben

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