Amtsblatt 1905/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

124 Steyr, 19. Juni 1905. Z. 12.927. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1905, Z. 23.479, ist nach einer Mitteilung des kgl. ung. Ministeriums des Innern vom 11. Mai 1905, Z. 12.091, ein Zuständigkeitszeugnis, das für den in Felsö¬ Poyánka (Komitat Saros) zuständigen, gegenwärtig in Amerika befindlichen Fedor Purkes am 28. November 1893, sub Z. 76, ausgestellt worden ist, in den Besitz eines unbe¬ kannten Individuums gelangt, welches nun hierlands herum¬ zieht und mit dem Zeugnisse Mißbrauch treibt. So habe sich letzthin dieses Individuum in das Korneu¬ burger Krankenhaus aufnehmen lassen und von der Bezirks¬ krankenkasse auf Rechnung der angeblichen Heimatsgemeinde eine Geldaushilfe erwirkt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Juni 1905, Z. 12.406/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf dieses Individuum mit der Weisung auf¬ merksam gemacht, demselben künftighin keine Geldunter¬ stützung zu verabfolgen, vielmehr dasselbe im Betretungs¬ falle anzuhalten und dem Strafgerichte zu überliefern. Das Zuständigkeitszeugnis ist dem bezeichneten Individuum abzu¬ nehmen.Ueber einen positiven Erfolg der eingeleiteten Schritte ist anher zu berichten. Steyr, 15. Juni 1905. Z. 12.788. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. März l. I. Z. 4497— 4936, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Spanihel sind einzustellen. Steyr, 20. Juni 1905. Z. 13.115. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. April d. I., Z. 7705, Amtsblatt Nr. 14, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Cerny sind einzu¬ stellen. Steyr, 19. Juni 1905. Z. 12.925. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der notionierten Barbara Freßl aus Sobeslau. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 23. Mai 1905, Z. 7836, an die k. k. o.-ö. Statthalterei kann die für die königl. böhmische Landeszwangs¬ arbeits= und Besserungsanstalt Kostenblatt (Korrigendinnen¬ Abteilung) notionierte, nach Sobeslau, politischen Bezirk Tabor, zuständige Barbara Freßl wegen derzeit unbekannten Aufenthaltes in diese Anstalt nicht abgegeben werden. Die Genannte ist am 1. Dezember 1886 geboren Taglöhnerin und zieht mit ihren Eltern Prokop und ledig Julie Freßl meistens in Oberösterreich und Steiermark herum. Personsbeschreibung: Größe: 164 cm; Gestalt: schlank; Haare und Augenbrauen: blond; Nase und kräftig proportioniert; Zähne: gut; Kinn: oval; Gesichts- Mund: gesund; besondere Kennzeichen: keine; Sprache: farbe: deutsch und böhmisch; Gang und Haltung des Körpers gerade.Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 9. Juni 1905, Nr. 11.944/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden ange¬ wiesen, nach der Genannten zu forschen. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Juli l. J. zu berichten. Steyr, 18. Juni 1905 Z. 12.789. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1905, Z. 25.716, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Baja, Bacsalmas (Komitat Bacs=Bodrog), Szasz varos, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad), Felsöcsalloköz, Pozsony, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Szentgyörgy (Komitat Pozsony), Makovicza, Tapoly (Komitat Saros), Sopron (Komitat Sopron), Sztropko (Komitat Zemplen) sowie aus den Munizipalstädten Baja, Pozsony, Sopron und Szabadka in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Turka, Lisko und Gottschee wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Berezna (Komitat Ung) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Delnice (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien=Slawonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder käuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenzstuhlge¬ richtsbezirke Közseg, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Vas), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szepes¬ ofalva, Szepesszombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes), in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179)

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