Amtsblatt 1905/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

mls Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 25. 1905. Steyr, am 22. Juni. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werder Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. jeder passenden Gelegenheit und im Anschlusse an entspre¬ Steyr, 19. Juni 1905. chende Kapiteln des Lesestoffes den vorgeschrittenen Schülern An alle Gemeinde=Vorstehungen. den Inhalt der Tafeln nach der beigegebenen Anleitung zu erklären, beziehungsweise die in den Tafeln angedeuteten Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Handgriffe u. dgl. mit denselben praktisch zu üben. XXXVII und XXXVIII an die Gemeinde=Vorstehungen zu Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Steyr, 20. Juni 1905. Z. 13.165. berichten An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 1080/B.=Sch.=R. Steyr, 16. Juni 1905. Einsendung der Geburtsausweise der Hebammen pro I. Semester 1905. An sämtliche Schulleitungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die Die Schulleitungen werden in Abänderung des hier¬ im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, ämtlichen Erlasses vom 21. Mai l. J., Z. 934, Amtsblatt daß die Geburtenausweise mit 1. Juli l. J. abzuschließer Nr. 21, in Kenntnis gesetzt, daß die diesjährige Bezirks¬ und den Herren Gemeindeärzten zur Einsicht und Korrektur lehrerkonferenz nicht am 5. Juli, sondern am Donnerstag vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens den 6. Juli um 9 Uhr vormittags im Zeichensaale der 7. Juli 1905 anher zu erfolgen und sind eventuell er¬ Mädchenbürgerschule in Steyr stattfindet, wovon die unter forderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. stehenden Lehrkräfte zu verständigen sind. Steyr, 19. Juni 1905 Z. 12.926. Z. 1082/Sch. Steyr, 18. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Der k. k. Landesschulrat hat über Erlaß des k. k Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Ministeriums für Kultus= und Unterricht vom 6. März 1897 Furlauich aus Triest. Z. 3123, mit der Verordnung von 7. April 1897, Z. 983 V.=Bl. des L.=Sch.=R. Nr. 3, die Anschaffung der in Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom Wiener k. k. Schulbücher=Verlage erschienenen Wandtafeln Juni 1905, Z. 12.255/II, treibt sich ein gewisser des Armenarztes Dr. Samuel Kohn „Erste Hilfe be Johann Furlanich, geboren 1833 in Triest und daselbst Unfällen" (Preis 40 h, auf Holzstäben aufgespannt 80 h heimatsberechtigt und im Besitze eines Arbeitsbuches, welches empfohlen. ihm am 18. Jänner 1901, Nr. 197, ausgefolgt wurde, in Zufolge Note der k. k. oberösterr. Statthalterei vom der Monarchie herum und läßt sich von den Gemeinden au 3. Juni 1905, Nr. 12.337/V, hat nun der Herr k. t Grund des § 28 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 Landessanitäts=Inspektor anläßlich seiner Bereisungen die Unterstützungen gewähren, hiedurch einen empfindlichen Schaden Wahrnehmung gemacht, daß diese Tafeln trotz ihrer Billig der eigenen Heimatsgemeinde verursachend keit und ihrer Nützlichkeit in den meisten Schulen fehlen Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, diesem Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom Individuum keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, viel 9 Juni l. I., Z. 2647, wird den Ortsschulräten und mehr dasselbe im Betretungsfalle schubweise zu behandeln. Schulleitungen die Anschaffung dieser Tafeln neuerdings empfohlen und werden sämtliche Lehrkräfte angewiesen, bei

124 Steyr, 19. Juni 1905. Z. 12.927. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1905, Z. 23.479, ist nach einer Mitteilung des kgl. ung. Ministeriums des Innern vom 11. Mai 1905, Z. 12.091, ein Zuständigkeitszeugnis, das für den in Felsö¬ Poyánka (Komitat Saros) zuständigen, gegenwärtig in Amerika befindlichen Fedor Purkes am 28. November 1893, sub Z. 76, ausgestellt worden ist, in den Besitz eines unbe¬ kannten Individuums gelangt, welches nun hierlands herum¬ zieht und mit dem Zeugnisse Mißbrauch treibt. So habe sich letzthin dieses Individuum in das Korneu¬ burger Krankenhaus aufnehmen lassen und von der Bezirks¬ krankenkasse auf Rechnung der angeblichen Heimatsgemeinde eine Geldaushilfe erwirkt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Juni 1905, Z. 12.406/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf dieses Individuum mit der Weisung auf¬ merksam gemacht, demselben künftighin keine Geldunter¬ stützung zu verabfolgen, vielmehr dasselbe im Betretungs¬ falle anzuhalten und dem Strafgerichte zu überliefern. Das Zuständigkeitszeugnis ist dem bezeichneten Individuum abzu¬ nehmen.Ueber einen positiven Erfolg der eingeleiteten Schritte ist anher zu berichten. Steyr, 15. Juni 1905. Z. 12.788. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. März l. I. Z. 4497— 4936, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Spanihel sind einzustellen. Steyr, 20. Juni 1905. Z. 13.115. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. April d. I., Z. 7705, Amtsblatt Nr. 14, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Cerny sind einzu¬ stellen. Steyr, 19. Juni 1905. Z. 12.925. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der notionierten Barbara Freßl aus Sobeslau. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 23. Mai 1905, Z. 7836, an die k. k. o.-ö. Statthalterei kann die für die königl. böhmische Landeszwangs¬ arbeits= und Besserungsanstalt Kostenblatt (Korrigendinnen¬ Abteilung) notionierte, nach Sobeslau, politischen Bezirk Tabor, zuständige Barbara Freßl wegen derzeit unbekannten Aufenthaltes in diese Anstalt nicht abgegeben werden. Die Genannte ist am 1. Dezember 1886 geboren Taglöhnerin und zieht mit ihren Eltern Prokop und ledig Julie Freßl meistens in Oberösterreich und Steiermark herum. Personsbeschreibung: Größe: 164 cm; Gestalt: schlank; Haare und Augenbrauen: blond; Nase und kräftig proportioniert; Zähne: gut; Kinn: oval; Gesichts- Mund: gesund; besondere Kennzeichen: keine; Sprache: farbe: deutsch und böhmisch; Gang und Haltung des Körpers gerade.Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 9. Juni 1905, Nr. 11.944/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden ange¬ wiesen, nach der Genannten zu forschen. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Juli l. J. zu berichten. Steyr, 18. Juni 1905 Z. 12.789. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1905, Z. 25.716, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Baja, Bacsalmas (Komitat Bacs=Bodrog), Szasz varos, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad), Felsöcsalloköz, Pozsony, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Szentgyörgy (Komitat Pozsony), Makovicza, Tapoly (Komitat Saros), Sopron (Komitat Sopron), Sztropko (Komitat Zemplen) sowie aus den Munizipalstädten Baja, Pozsony, Sopron und Szabadka in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Turka, Lisko und Gottschee wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Berezna (Komitat Ung) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Delnice (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien=Slawonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder käuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenzstuhlge¬ richtsbezirke Közseg, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Vas), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szepes¬ ofalva, Szepesszombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes), in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179)

bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern Schafen, Ziegen) aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Nagypaty und Kispaty, Puszta¬ csö (Stuhlgerichtsbezirk Közseg) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Poprad (Stuhlgerichtsbezirk Szepesszombat in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Ver¬ bote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 1. Juni 1905, Z. 24.827 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 7. Juni d. J., Nr. 49), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1905, Nr. 12.715/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 12.790. Steyr, 18. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1905. 1. Bläschenausschlag der Pferde und Rinder. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Oberstötten 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Raab, Ortschaft Großprammbach; Gemeinde Dorf, Ortschaften Munderfing Reiting 3.. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu¬ kirchen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Laakirchen, Oxtschaft Stötten; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Hasendorf 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Peter, Ort¬ schaft Zizlau. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Ottensheim, Ortschaft Dürnberg. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Diersbach, Ort¬ schaft Inding; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Otterbach. 3 Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Linzerberg; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften Furth und Katzbach 125 Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ort¬ schaft Haraberg Gemeinde Schärding, Ortschaft Vorstadt Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1905, Nr. 12.802/X, in die Kenntnis. Z. 12.930. Steyr, 18. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 13.121/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Juni l. J., Z. 26.600, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 20. Mai l. Z. 11.011, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen:Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bihac, Bosn.=Dubica, Bosn.=Novi, Dervent, Kotor=Varos, Priedor, Prnjavor, Sanskimost und Zupanjac. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 13. Juni 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 13. Juni 1905, Z. 13.121/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 18. Juni 1905. Z. 12.991. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stipendium für den Hufbeschlagskurs in Stadl pro 1905. Z. 13.271. Kundmachung. Die vom hohen o.=ö. Landtage für das Jahr 1905 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei¬ plätze zum Besuche des am 1. September 1905 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagskurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben

126 Nr. 12.877/X, zur entsprechenden Verlautbarung, eventueller Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Verständigung der Hufschmiedgehilfen in die Kenntnis. Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Steyr, 20. Juni 1905. Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und Z. 12.734. dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen An alle Gemeinde=Vorstehungen und können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial¬ Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Anschlusse an den Hufbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen Die k. k. Statthalterei für Steiermark hat um die werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach Veranlassung der Ausforschung des am 12. Juni 1883 zuweisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen geborenen, in der Gemeinde Schöder im Bezirke Murau Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens heimatszuständigen, stellungspflichtigen Franz Siebenhofer, eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Sohnes des Franz und der Anna, geborenen Pongraz, Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die Sti¬ angesucht pendisten aus eigenem zu bestreiten. Derselbe besitzt ein vom Marktgemeindeamte ir Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche Trofaiach ausgestelltes Arbeitsbuch, worin von der k. k mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten= und Mittel¬ Bezirkshauptmannschaft Murau am 6. Oktober 1902 eine losigkeits=, Schul=, Lehr= und Arbeitszeugnisse belegt sein einjährige Reisebewilligung für Reisen in das Inland und müssen, sind bis längstens 15. Juli 1905 an den ober den deutschen Staaten eingetragen worden ist. österreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Vom Landesausschusse Posten=Kommanden werden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 4. Juni d. J., Z. 11.736, beauftragt, die bezüglichen Nach¬ im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns. forschungen einzuleiten und insbesondere zu erheben, ob der Der Landeshauptmann: Genannte etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Land¬ Dr. Ebenhoch m. p. sturm)=Pflichtigen) einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Linz, am 7. Juni 1905. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist sogleich hieher Hievon setze ich die Gemeinde =Vorstehungen infolge zu berichten. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1905, Der k. k. Amtsleiter: Klouček. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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