Amtsblatt 1905/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

102 Steyr, 11. Mai 1905. Z. 10.445. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 2. Mai 1905, Z. 9030/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der zum Komitate Fogaras gehörigen Großgemeinde Fogaras unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den dieser Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Apri 1905, Z. 14.778, mit Beziehung auf § 10 des Hausier patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 15. Mai 1905. ZZ. 10.510 und 10.729. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Anton Größelsberger, Schlossergehilfe aus Helpfau=Uttendorf und Albin Rautz, Feilenhauergehilfe aus Eisenkappel. Laut Erlaß der k. k. Statthalterei vom 29. April 1905, Z. 8976/II, und vom 6. Mai 1905, Z. 9626/II, treiben sich der im Jahre 1864 geborene, nach Helpfau=Uttendorf zuständige, verehelichte Schlossergehilfe Anton Größelsberger und der am 27. Februar 1869 geborene, zur Gemeinde Eisenkappel zuständige Feilenhauergehilfe Albin Rautz be¬ schäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Reisevorschüsse und Geldunterstützungen von fremden Gemeinden verabfolgen, wodurch den Heimats¬ gemeinden bedeutende Auslagen verursacht werden. Größelsberger ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, schwarze Haare, braune Augen, proportionierte Nase und Mund, keine besonderen Kennzeichen. Rauß ist von mittlerer Größe, hat ein ovales Gesicht, braune Augen und Haare, reguläre Nase und ebensolchen Mund und keine besonderen Kennzeichen. Derselbe besitzt ein Arbeitsbuch, ausgestellt von der Gemeinde Eisenkappel am 23. Juli 1903, Z. 12. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausge¬ nommen, künftighin keine Unterstützungen zu verabreichen vielmehr sind dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unter¬ ziehen. Steyr, 12. Mai 1905. Z. 10.627. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Feststellung der Identität einer in Nieder=Wallsee, Bezirk Amstetten, aus der Donau gezogenen Frauen¬ leiche. Laut Schreiben der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 10. Mai 1905, Z. 7/56 a, wurde am 5. Mai l. J. in Nieder=Wallsee, Bezirk Amstetten, der Leichnam einer 20 bis 25 Jahre alten, unbekannten Frauensperson (dem besseren Stande angehörend) aus der Donau gezogen. Der Leichnam ist 167 cm groß, ziemlich stark, gut genährt, hat dunkelblonde Haare und ist schon ziemlich starl in Verwesung begriffen. Bekleidet war derselbe mit schwarzer Winterjacke, blauem Wollrocke, grauer Blouse, weißem Woll=Leibchen, grauem Mieder, oben mit Spitzen besetzt, weißem Hemde mit der Merke „I. G., weißer Hose mit der Merke „I., rotem Unterrocke mit schwarzen Streifen, weißen Wollstrümpfen, schwarzen Schnürschuhen mit Kappen und weißen Handschuhen In der Tasche der Winterjacke befand sich ein weißes gemerkt. An der linken Sacktuch, ebenfalls mit „I. G." Hand des Leichnams befand sich am Ringfinger ein Goldring mit 5 roten Steinen und an der Blouse eine Brosche (Zweiguldenstück) Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, über die Identität der obbezeichneten Frauensperson die Erhebungen sogleich zu pflegen und ist über ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, 11. Mai 1905 Z. 10.509. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 11. April 1905, Z. 8219, Amtsblatt Nr. 16, erhalten die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Kommanden den Auftrag, die Ausforschung des Ignaz vel Isaak Rauthmann einzustellen, da derselbe laut Note der k. k. Statthalterei Lemberg vom 22. April 1905, Z. 4956/pr., an die k. k. o.= ö. Statthalterei bereits eruiert und ihm der im bezogenen Erlasse erwähnte Reisepaß bereits abgenommer wurde. Steyr, 11. Mai 1905. Z. 10.446. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Josef Schmid. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 27. April 1905, Z. 6411, an die k. k. o.= ö. Statthalterei, ist der mit dem Erkenntnisse dieser Landesregierung vom 5, Juli 1901, Z. 6804, für die Landeszwangsarbeits¬ anstalt in Laibach notionierte und am 17. März 1904 in dieselbe abgegebene, nach Kitzbühel in Tirol zuständige Josef Schmid um 11 ½ Uhr vormittags von der beim Baue der neuen Landwehrkaserne in Laibach beschäftigten Zwänglings abteilung entwichen. Der Genannte ist 34 Jahre alt, von mittlerer Statur mehr schmächtigen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht schwarze Haare und Augenbrauen, eine hohe Stirne, propor tionierte Nase, ebensolchen Mund, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen schwarzen kleinen Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Holzschnitzer Bekleidet war dieser Zwängling mit ihm von einer unbekannten Zivilperson beigestellten Zivilkleidung, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach versehen sind.

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