Amtsblatt 1905/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

100 Aufleg ung auf den Tischen entsprechend ersichtlich zu machen haben.Außerdem wird hiemit angeordnet, daß die zur Fremden¬ beherbergung berechtigten Gewerbetreibenden in jedem zur Unterbringung von Fremden bestimmten Zimmer den Miet¬ zins desselben und alle etwaigen Nebengebühren für Be¬ heizung, Beleuchtung, Bedienung u. dgl. ebenfalls in Kronenwährung an deutlich sichtbarer Stelle durch An¬ schlag ersichtlich machen. Die Genossenschafts=Vorstehungen werden unter Bezug¬ nahme auf den h. ä. Erlaß vom 15. Mai 1903, Z. 6242, Amtsblatt Nr. 21, angewiesen, diese Verfügung sofort zur Kenntnis der Genossenschaftsmitglieder zu bringen und ins¬ besondere auch bei der nächsten Genossenschaftsversammlung zu verlesen Die Genossenschaftsmitglieder sind aufmerksam zu machen, daß eine Nichtbefolgung dieser Anordnung die strengste Bestrafung nach § 131, G.=O., zur Folge haben würde, und daß die k. k. Gendarmerie=Posten zur Ueberwachung der Befolgung dieser Anordnung beauftragt wurden. Der Nachweis der Verständigung der Genossenschafts¬ mitglieder ist bis längstens 1. Juli 1905 anher vorzulegen. Steyr, 13. Mai 1905. ad Z. 8785. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Trotzdem bereits mehr als ein Jahrzehnt verstrichen ist, seit die derzeit geltende Kronenwährung gesetzlich ein¬ geführt wurde, hat sich erst ein geringer Teil der Bevölkerung damit derart vertraut gemacht, um seine Geldberechnungen in derselben anzustellen. Um nun der gesetzlichen Geldwährung endlich in allen Kreisen der Bevölkerung Eingang zu verschaffen, habe ich mich veranlaßt gefunden, an alle Genossenschaften den vor¬ stehend abgedruckten Erlaß zu richten. Da aber eine Gewähr für den Erfolg der eingeleiteten Aktion nur dann gegeben erscheint, wenn die Behörde au die werktätige Unterstützung aller in Betracht kommenden Faktoren rechnen kann, so gewärtige ich, daß auch seitens der Gemeinde=Vorstehungen in geeigneter Weise, etwa durch Erlassung einer Kundmachung oder in sonst ortsüblicher Weise, auf die Bevölkerung, insbesondere die Gewerbe¬ treibenden, in entsprechender Weise Einfluß genommen wird. Steyr, 14. Mai 1905. Z. 840 /Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der Kunstverlag B. Koči in Prag hat von dem im Allerhöchsten Privatbesitze Sr. Majestät des Kaisers befind¬ lichen Gemälde von Brožik „Tu felix Austria nube“ eine Verkleinerung von 70: 43 cm zum Preise von 3 K heraus¬ gegeben, sich jedoch erbötig gemacht, dasselbe zum Preise von 50 h per Stück abzugeben, wenn dasselbe für alle Schulen des Bezirkes erworben wird. Da das Gemälde, wie auch die Reproduktion desselben nicht nur wegen seines hohen künstlerischen Wertes bemerkens¬ wert ist, sondern sich ganz besonders durch seine ungemein patriotische Tendenz auszeichnet, die Treue, Liebe und Er¬ gebenheit zu unserer angestammten Herrscherdynastie Habs¬ burg zu stärken und zu mehren und im Geschichtsunterrichte bei der Behandlung des Anfalles der böhmischen und ungarischen Länder an Oesterreich erfolgreiche Dienste zu leisten vermag, so werden die Ortsschulräte angewiesen, für jede der ihnen unterstehenden Schulen ein Exemplar zu beschaffen und den entfallenden Betrag behufs gemeinsamer Bestellung bis 1. Juni l. J. hieramts einzubringen. Steyr, 10. Mai 1905. Z. 10.426. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Sicherstellungen von Verpflegsartikeln im Bereiche des 14. Korps. Mit Schreiben vom 6. Mai 1905, Z. 2000, hat die Intendanz des 14. Korps eine Uebersicht über den beiläufigen zwölfmonatlichen Bedarf an Verpflegs= und Servisartikeln in der Sicherstellungsperiode 1905/06 anher übermittelt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise (landwirtschaftliche Vereinigungen und Produzenten) hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Uebersicht sowie die näheren Bedingungen für die Sicherstellung während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden können. Steyr, 15. Mai 1905. 3Z. 10.694, 10.695, 10.696. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zustellung der Militärtax=Erkenntnisse. Demnächst erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die auf Grund der im März, bezw. im April d. J. vorgenommenen Militärtax=Bemessung ausgefertigten Militärtax=Erkenntnisse der für das Jahr 1904 Taxpflichtigen mit dem Auftrage, die Zustellung der Erkenntnisse unverzüglich zu veranlassen. Bei jenen Erkenntnissen, in welchen die Adresse der Taxpflichtigen nicht aufscheint, sind die bezüglichen Angaben nach dem d. ä. Pare der Militärtax=Verzeichnisse durch Ein¬ setzen der Adresse zu ergänzen. Die bezüglichen Empfangs=Bestätigungen sind gesammelt d. a. aufzubewahren. Das d. ä. Pare der Militärtax=Verzeichnisse ist gemäß § 8, Abs. 2, des Gesetzes vom 30. Juni 1880, R.=G.=Bl Nr. 70, im Gemeindeamte durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sodann zum weiteren Amtsgebrauche d. a. aufzubewahren. Steyr 16. Mai 1905. Z. 10.831. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachungen über im Jahre 1905 stattfindende Pferdeprämiierungen. Mit dem Erlasse vom 8. Mai 1905, Z. 9791/X, hat die k. k. o.= ö. Statthalterei Kundmachungen, betreffend die Pferdeprämiierungen im Jahre 1905 herabgegeben. Diese gelangen unter Einem an die Gemeinde=Vor¬ stehungen mit der Einladung zur Hinausgabe, dieselben in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren.

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